Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Lauchhammer für die Haushaltsjahre 2022 und 2023.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (14.02.2023) Der Nachtragshaushalt ist seitens der Kommunalaufsichtsbehörde bestätigt und im Amtsblatt Nr. 6/2022 vom 22.12.2022 veröffentlicht worden.
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