Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB (Heilungsverfahren) für den Bebauungsplan „Grünewalder Lauch“ 4. Änderung zur Heilung gerügter Verstöße durchzuführen und den Bebauungsplan erneut öffentlich nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu unterrichten.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand vom 21.04.2023) Der Auftrag für die Einleitung des Änderungsverfahrens wurde erteilt. Der Abschluss des Verfahrens wird im Dezember 2023 erwartet.
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