Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - VEP 01/2021 - VBP vorhabenbezogener Bebauungsplan "Recyclinganlage Wolfsberge" hier: Satzungsbeschluss  

 
 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 18 Beschluss:22/09/52
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:42
Raum: Kulturhaus Saal
Ort:
2021/024/VII - III VEP 01/2021 - VBP vorhabenbezogener Bebauungsplan "Recyclinganlage Wolfsberge"
hier: Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Fischer, Alkmene

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund § 10 BauGB den VEP 01/2021 - VBP vorhabenbezogener Bebauungsplan "Recyclinganlage Wolfsberge" der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 29.07.2022, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung mit allen Anlagen und Umweltinformationen wird gebilligt.

 

Die Zustimmung für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 01/2021 - VBP vorhabenbezogener Bebauungsplan "Recyclinganlage Wolfsberge" wird erteilt.  

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

20

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 

 


  Beschluss: 21.09.2022 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Termingerecht am 11.05.2023 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Matthias Bieback
Termin: 12.05.2023 Status: 11.05.2023
Auftrag: Bitte den aktuellen Realisierungsstand bis zum 12.05.2023 eintragen!

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Bericht an das Gremium (Stand vom 21.04.2023)

Der Plan hat Rechtskraft erlangt. Es sind keine weiteren Aktivitäten erforderlich.