Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund § 10 BauGB den Bebauungsplan "Photovoltaikanlage auf der Fläche der Brikettfabrik 67, Kesselhaus" der Stadt Lauchhammer in der Fassung Juni 2022 als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Beratungsergebnis (namentliche Abstimmung:
Die namentliche Abstimmungsliste ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Bericht an das Gremium (Stand vom 21.04.2023) Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist zur Genehmigung beim Landkreis eingereicht. Danach kann der Bebauungsplan für die Photovoltaikanlage veröffentlicht und damit rechtsverbindlich werden.
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