Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt über die während der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans "Photovoltaikanlage auf der Fläche der Brikettfabrik 67, Kesselhaus" in der Fassung März 2022 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung Mai 2022 gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungsprotokoll).
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand vom 21.04.2023) Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist zur Genehmigung beim Landkreis eingereicht. Danach kann der Bebauungsplan für die Photovoltaikanlage veröffentlicht und damit rechtsverbindlich werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||