Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschlussempfehlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB (Heilungsverfahren) für den Bebauungsplan „Grünewalder Lauch“ 4. Änderung zur Heilung gerügter Verstöße durchzuführen und den Bebauungsplan erneut öffentlich nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu unterrichten.
Beratungsergebnis:
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