Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschlussempfehlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer benennt gemäß § 19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – BbgKVerf – i. V. m. § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer, Herrn Jörg Haupt, wohnhaft in Lauchhammer, mit Wirkung vom 01.04.2022 als ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten.
Beratungsergebnis:
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