Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Finanzielle Unterstützung für eine Lohnkostenzuschussmaßnahme zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16 i SGB II für zwei Vereine  

 
 
11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 15 Beschluss:21/03/13
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:14
Raum: Aula der Oberschule "Am Wehlenteich"
Ort:
2021/013/VII Finanzielle Unterstützung für eine Lohnkostenzuschussmaßnahme zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16 i SGB II für zwei Vereine
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die notwendigen Lohnkostenzuschüsse gemäß der Anträge des Traditionsverein Braunkohle Lauchhammer e.V. und des SV „Glückauf“ Kleinleipisch verbindlich in die Haushaltsplanung der Jahre 2022, 2023 und 2024 aufzunehmen, d. h. in Summe 27.668,00 € bereitzustellen.

 

 


Beratungsergebnis:

X

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

19

Ja

0

Nein

1

Enthaltung

X

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 24.03.2021 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 08.06.2022 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
Hauptverwaltung
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Jörg Rother
Termin: 18.02.2022 Status: 08.06.2022
Auftrag: Bitte den aktuellen Realisierungsstand bis 18.02.2022 eintragen!

ALLRIS net Ratsinformation

Bericht an das Gremium (Stand vom 04.05.2021)

Die Vorbereitung und der Abschluss der festgelegten Vereinbarungen mit den beiden Trägern hinsichtlich der konkreten stadtbezogenen Inhalte der Arbeitsleistungen der beiden Arbeitnehmer wird in den nächsten Wochen vorbereitet. Beide Vereinbarungen müssen rechtzeitig vor der jeweils ersten Zuschusszahlung, die im Januar 2022 geplant ist, unterschrieben vorliegen.

 

(Stand vom 09.05.2022)

Die entsprechenden Vereinbarungen sind in Arbeit und werden rückwirkend in Kraft treten. Die praktische Umsetzung erfolgt schon in Abstimmung. Der Vorgang ist damit abgeschlossen.