Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die notwendigen Lohnkostenzuschüsse gemäß der Anträge des Traditionsverein Braunkohle Lauchhammer e.V. und des SV „Glückauf“ Kleinleipisch verbindlich in die Haushaltsplanung der Jahre 2022, 2023 und 2024 aufzunehmen, d. h. in Summe 27.668,00 € bereitzustellen.
Sachverhalt
Die Lohnkostenzuschussmaßnahmen nach § 16 i SGB II bzw. die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Leistungen kommen zuallererst der Stadt Lauchhammer zugute.
Seit dem 01.04.2019 bzw. 01.09.2019 werden eine Arbeitnehmerin und ein Arbeitnehmer in den in der Anlage aufgezeigten Tätigkeitsfeldern von beiden Vereinen beschäftigt, arbeiten dort zuverlässig und haben sich bewährt.
Die zweijährige Phase mit 100 %-Finanzierung durch das Jobcenter läuft in diesem Jahr in beiden Fällen aus. Es besteht jetzt die einmalige Chance, die Maßnahmen um 3 Jahre zu verlängern. Allerdings sind im 1. Jahr der Verlängerung 10 % der Lohnkosten vom Arbeitgeber zu tragen, in den beiden Fällen von den Vereinen. Im 2. Jahr der Verlängerung sind es dann 20 %, im 3. Jahr 30 % der Lohnkosten. Die Teilbeträge der Eigenbeteiligung der Vereine für 2021 werden von beiden Vereinen selbst aufgebracht. Für die Jahre 2022 bis 2024 übersteigen die zu zahlenden Lohnkostenanteile die finanzielle Leistungskraft beider Vereine.
Da aber aus Warte der Stadtverwaltung für diese 3 Jahre weder auf die Bauhof ergänzenden/ersetzenden Unterhaltungsleistungen in Kleinleipisch noch auf die stadtgeschichtlich sehr bedeutsamen Archiv begleitenden/ersetzenden Arbeiten verzichtet werden sollte, ist die Unterstützung für beide Maßnahmen und somit für beide Vereine notwendig.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen 27.668,00 €
Alle Beträge in EUR Anlagen Anlage 1 – Antrag des SV „Glückauf“ Kleinleipisch - Schreiben vom 15.02.2021
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