Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/013/VII  

 
 
Betreff: Finanzielle Unterstützung für eine Lohnkostenzuschussmaßnahme zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16 i SGB II für zwei Vereine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
11.03.2021 
6. Sitzung des Finanzausschusses      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
15.03.2021 
6. Sitzung des Sozial-, Gesundheit-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
17.03.2021 
9. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.03.2021 
11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (21/03/13)
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2021/013/VII
Anlage 2 zur BV 2021/013/VII

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, die notwendigen Lohnkostenzuschüsse gemäß der Anträge des Traditionsverein Braunkohle Lauchhammer e.V. und des SV „Glückauf“ Kleinleipisch verbindlich in die Haushaltsplanung der Jahre 2022, 2023 und 2024 aufzunehmen, d. h. in Summe 27.668,00 € bereitzustellen.

 

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Sachverhalt

 

Die Lohnkostenzuschussmaßnahmen nach § 16 i SGB II bzw. die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Leistungen kommen zuallererst der Stadt Lauchhammer zugute.

 

Seit dem 01.04.2019 bzw. 01.09.2019 werden eine Arbeitnehmerin und ein Arbeitnehmer in den in der Anlage aufgezeigten Tätigkeitsfeldern von beiden Vereinen beschäftigt, arbeiten dort zuverlässig und haben sich bewährt.

 

Die zweijährige Phase mit 100 %-Finanzierung durch das Jobcenter läuft in diesem Jahr in beiden Fällen aus. Es besteht jetzt die einmalige Chance, die Maßnahmen um 3 Jahre zu verlängern. Allerdings sind im 1. Jahr der Verlängerung 10 % der Lohnkosten vom Arbeitgeber zu tragen, in den beiden Fällen von den Vereinen. Im 2. Jahr der Verlängerung sind es dann 20 %, im 3. Jahr 30 % der Lohnkosten. Die Teilbeträge der Eigenbeteiligung der Vereine für 2021 werden von beiden Vereinen selbst aufgebracht. Für die Jahre 2022 bis 2024 übersteigen die zu zahlenden Lohnkostenanteile die finanzielle Leistungskraft beider Vereine.

 

Da aber aus Warte der Stadtverwaltung für diese 3 Jahre weder auf die Bauhof ergänzenden/ersetzenden Unterhaltungsleistungen in Kleinleipisch noch auf die stadtgeschichtlich sehr bedeutsamen Archiv begleitenden/ersetzenden Arbeiten verzichtet werden sollte, ist die Unterstützung für beide Maßnahmen und somit für beide Vereine notwendig.

 

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Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen 27.668,00 €

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2021

davon
2022

davon
2023

davon
2024

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



              27.668,00



 



             7.058,00



           13.110,00



             7.500,00

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR

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Anlagen

Anlage 1 – Antrag des SV „Glückauf“ Kleinleipisch  - Schreiben vom 15.02.2021
Anlage 2 - Antrag des Traditionsverein Braunkohle Lauchhammer e.V. – Schreiben vom
                  02.02.2021 und 06.11.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2021/013/VII (1267 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2021/013/VII (1850 KB)