Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vom 06.12.2013, geändert durch Satzung vom 09.03.2015, gemäß Anlage.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (29.01.2021) Die Vergnügungssteuersatzung wurde im Amtsblatt Nr. 4/2020 veröffentlicht. Die Abrechnung wird im 1. Quartal 2021 entsprechend umgesetzt. Aber durch Corona keine Einnahmen!
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