Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Auszug - Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) hier: 2. Änderungssatzung  

 
 
8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 4 Beschluss:20/10/34
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:08
Raum: Aula der Oberschule "Am Wehlenteich"
Ort:
2013/022/V 2.Ä. Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung)
hier: 2. Änderungssatzung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB II Finanzbuchhaltung Bearbeiter/-in: Lehner, Frank

Beschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vom 06.12.2013, geändert durch Satzung vom 09.03.2015, gemäß Anlage.

 

 

 


Beratungsergebnis:

x

einstimmig

 

mit Mehrheit

 

zurückgezogen

18

Ja

0

Nein

0

Enthaltung

x

lt. Beschluss

 

abweichend

 

abgelehnt

Ausschließung § 22 Bbg KVerf

 

Wiedervorlage

 

 


  Beschluss: 29.10.2020 Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 19.02.2021 realisiert Koordinierung:
Hauptverwaltung Bearbeitung:
Finanzverwaltung
Sachbearbeiter/-in: Jana Fechner Sachbearbeiter/-in: Jennifer Rumsch
Termin: 29.01.2021 Status: 19.02.2021
Auftrag: Bitte den aktuellen Realisierungsstand eintragen!

ALLRIS net Ratsinformation

Bericht an das Gremium (29.01.2021)

Die Vergnügungssteuersatzung wurde im Amtsblatt Nr. 4/2020 veröffentlicht. Die Abrechnung wird im 1. Quartal 2021 entsprechend umgesetzt. Aber durch Corona keine Einnahmen!