Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vom 06.12.2013, geändert durch Satzung vom 09.03.2015, gemäß Anlage.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (29.01.2021) Die Vergnügungssteuersatzung wurde im Amtsblatt Nr. 4/2020 veröffentlicht. Die Abrechnung wird im 1. Quartal 2021 entsprechend umgesetzt. Aber durch Corona keine Einnahmen!
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