Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vom 06.12.2013, geändert durch Satzung vom 09.03.2015, gemäß Anlage.
Sachverhalt
Die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/21, der am 29.10.2020 beschlossen werden soll, hat die strukturellen Haushaltsprobleme der Stadt Lauchhammer deutlich gemacht. Der Rücklagenbestand, notwendig zum Ausgleich des Defizites im Ergebnishaushalt, wäre ohne Konsolidierungsmaßnahme bereits in 2021 aufgebraucht gewesen.
Um dies zu verhindern und die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht des Landkreises sicherzustellen, ist eine Vielzahl von ertrags- und aufwandsseitigen Konsolidierungsmaßnahmen in den Haushalt 2020/21 eingeflossen.
Gemäß § 64 Abs. 2 Punkt 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg haben die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge auch aus Steuern zu beschaffen.
Eine Analyse der Vergnügungssteuer hat hinsichtlich der Besteuerung von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten mit Gewinnmöglichkeit zum Ergebnis geführt, dass die Einspielergebnisse höher besteuert werden können. Speziell bei den Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen lagen die Besteuerungssätze unterhalb der Besteuerung in vergleichbaren Städten der Region.
In der 2. Änderungssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer wird die Besteuerung von Tanzveranstaltungen gewerblicher Art ersatzlos gestrichen. Die Einnahmen aus diesen Veranstaltungen stehen in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand.
Die Steuern je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung erhöhen sich in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit von 10 v. H. des Einspielergebnisses auf 15 v. H. des Einspielergebnisses und an sonstigen Orten bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit von 8 v. H. des Einspielergebnisses auf 12 v. H. des Einspielergebnisses.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR. Anlage
Anlage 1 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Lauchhammer über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vom 06.12.2013, geändert durch Satzung vom 09.03.2015
Anlage 2 Synopse
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||