Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt aufgrund § 10 BauGB den Bebauungsplan BP 1/2018 „Windpark Kostebrau 2“ der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 07.09.2020, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung mit allen Anlagen und Umweltinformationen wird gebilligt, gemäß Anlage 1.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (19.01.2021) Der Bebauungsplan BP 1/2018 "Windpark Kostebrau 2" hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt 3/2020 vom 30.10.2020 Rechtskraft erlangt. Der Vorgang ist abgeschlossen.
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