Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i. V. m. § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 11.09.2014, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.12.2018 die Anzahl der Stadtverordneten, die Mitglied des Hauptausschusses sind, auf acht festzulegen.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand vom 06.05.2020)
Im Ergebnis der Diskussion der Fraktionen wurde in der Stadtverordneten-versammlung am 25.06.2019 der Beschluss gefasst, die Anzahl der Stadtverordneten, die Mitglied des Hauptausschusses sind, auf acht festzulegen. Der Vorgang ist abgeschlossen!
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