Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2019/007/VII  

 
 
Betreff: Festlegung der Anzahl der Mitglieder im Hauptausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Fechner, Jana
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
25.06.2019 
Konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (VII. Legislaturperiode) ungeändert beschlossen  (19/05/24)

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i. V. m. § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 11.09.2014, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.12.2018 die Anzahl der Stadtverordneten, die Mitglied des Hauptausschusses sind, auf ………….. festzulegen.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer hat gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf i. V. m. § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Lauchhammer vom 11.09.2014, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.12.2018 die Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses in der ersten Sitzung festzulegen.

 

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Finanzielle Auswirkungen  keine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2019

davon
2020

davon
2021

davon
2022

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR.

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