Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass gemäß § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die im Haushalt der Stadt Lauchhammer geplanten Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für folgende Maßnahme getätigt werden können:
Ausbau der Gassen – Mittelweg, D.-Heßmer-Platz, Kleinleipischer Straße -
03.03.2011 - Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
09.03.2011 - Hauptausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
16.03.2011 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 5 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 11/03/02
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Derzeitiger Sachstand i. S. Gewässerunterhaltungsverband "Kleine Elster-Pulsnitz" und daraus resultierender eventueller Zahlungsverpflichtungen auch im Hinblick auf die derzeitige (Grund) Wassersituation
Erfüllungsgrad der Winterdienstpflicht der vertraglich gebundenen Firmen und der damit verbundenen Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht im Stadtgebiet Lauchhammer
Der gekündigte Verkehrsfinanzierungsvertrag 2009/009/V NÖ - Folgen und Risiken der derzeitigen Kommissionsvergabe bzw. Möglichkeiten der Neuausschreibung