Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass gemäß § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die im Haushalt der Stadt Lauchhammer geplanten Ausgaben im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für folgende Maßnahme getätigt werden können:
Ausbau der Gehwege an der K6609 Lauchhammerstraße in Grünewalde als Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Landkreis OSL.
28.02.2018 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Ö 4 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
01.03.2018 - Finanzausschuss
Ö 4 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
07.03.2018 - Hauptausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
14.03.2018 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 18/03/08
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)