Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, zusätzlich zu den bisherigen Trauorten Standesamts-Trauzimmer, Friedensgedächtniskirche Lauchhammer und Villa „K“ Lauchhammer, den Schlosspark Lauchhammer zum Eheschließungsort des Standesamtes Lauchhammer unter folgenden Voraussetzungen zu widmen:
Das heiratswillige Paar übernimmt die Herrichtung des Schlossparkes für die Ausrichtung einer angemessenen Zeremonie (Festzelt oder geschlossener Pavillon, Bestuhlung, Tisch, Technik für musikalische Umrahmung) sowie sämtliche dafür anfallenden Kosten.