Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2014/005/V  

 
 
Betreff: Widmung des Schlossparkes Lauchhammer als zusätzlichen Eheschließungsort des Standesamtes Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Amt I Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
29.01.2014 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen  (14/01/01)
Hauptausschuss Vorberatung
29.01.2014 
24. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, zusätzlich zu den bisherigen Trauorten Standesamts-Trauzimmer, Friedensgedächtniskirche Lauchhammer und Villa „K“ Lauchhammer, den Schlosspark Lauchhammer zum Eheschließungsort des Standesamtes Lauchhammer unter folgenden Voraussetzungen zu widmen:

 

Das heiratswillige Paar übernimmt die Herrichtung des Schlossparkes für die Ausrichtung einer angemessenen Zeremonie (Festzelt oder geschlossener Pavillon, Bestuhlung, Tisch, Technik für musikalische Umrahmung) sowie sämtliche dafür anfallenden Kosten.


Sachverhalt

 

Der Wunsch, sich außerhalb des Rathauses, vor allem unter freiem Himmel, trauen zu lassen, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Das Standesamt Lauchhammer erhielt hierzu die Anfrage, die standesamtliche Trauung im Schlosspark Lauchhammer vorzunehmen, da das wunderschöne Ambiente des Schlossparkes mit seinen Außenanlagen ideale Bedingungen dafür bietet.

 

Laut § 14 Personenstandsgesetz vom 01.01.2009 ist eine Eheschließung unter freiem Himmel grundsätzlich möglich. Sie muss aber in einer, der Bedeutung entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden.

 

Dazu müssen bestimmte Kriterien beachtet werden:

 

Die Amtshandlung darf nicht der Gefahr einer Störung ausgesetzt werden, die standesamtlichen Unterlagen nicht beschädigt und die Datensicherheit (z.B. Urheberrechtsverletzungen an Bild und Ton, nicht nur für die Eheschließenden, sondern auch für den Standesbeamten) eingehalten werden.

 

Der Schlosspark ist Eigentum der Stadt Lauchhammer und ein öffentlicher Park, verfügt aber nicht über ein festes Gebäude. Um die Trauung auch bei unvorhersehbaren Ereignissen, wie zum Beispiel Witterungseinflüssen sicherzustellen, ist es erforderlich, ein Festzelt oder zumindest einen geschlossenen Pavillon aufzustellen. Ebenso müssen eine Bestuhlung und ein Tisch vorhanden sein.

 

Mit der Widmung und deren Bekanntmachung als Außenstelle des Standesamtes Lauchhammer wären die rechtlichen Voraussetzungen für künftige Eheschließungen im Schlosspark Lauchhammer erfüllt.

 

Sämtliche Kosten des Mehraufwandes sind vom Brautpaar selbst zu tragen.


Finanzielle Auswirkungen                                                        keine

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2013

davon
2014

davon
2015

davon
2016

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 


 


 


 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.


Anlagen