Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gegenseitige überörtliche Hilfe bei Brandeinsätzen, Hilfeleistungen und Ausbildungen zwischen der Stadt Lauchhammer und dem Amt Ortrand gemäß der Anlage und beauftragt den Bürgermeister, diese zu unterzeichnen.
Gleichzeitig tritt der BeschlussNr. 23/06/14 vom 28.06.2023 (BV-Nr. 2023/008/VII) außer Kraft.
25.06.2025 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 25/06/17
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 19.03.2025