Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 63 Absatz 5 Satz 4 Kommunal-verfassung des Landes Brandenburg das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Lauchhammer zum Haushalt 2024 einschließlich der Folgejahre.
07.03.2024 - Finanzausschuss
Ö 10 -
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
Entscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 23.11.2023