Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2025/021/VIII - I  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 1/2025-VBP "Photovoltaik Grünewalde"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabsstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes
21.08.2025    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes September 2025      
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
17.09.2025 
5. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
22.09.2025 
6. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2025    6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage zur BV 2025/021/VIII - I

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VEP 1/2025-VBP "Photovoltaik Grünewalde" und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB.


Sachverhalt

 

Im Ortsteil Grünewalde der Stadt Lauchhammer soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Mit diesem Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 60 MW einschließlich erforderlicher Nebeneinrichtungen und Infrastruktur geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Firma NOTUS energy Development GmbH & Co. KG beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage in dem Gebiet der Stadt Lauchhammer, Ortsteil Grünewalde.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die im Außenbereich liegenden Flächen zu schaffen, bedarf es der Ausweisung der Vorhabenfläche als Sondergebiet „Photovoltaik“
11 Abs. 2 BauNVO). Diese Ausweisung soll innerhalb des Bebauungsplans erfolgen. Die Eröffnung des erforderlichen Ausweisungsverfahrens wird mit dem hier vorliegenden Beschluss eingeleitet.

 

Es ist vorgesehen, eine Fläche von ca. 75 ha westlich der Ortslage Grünwalde zu überplanen und davon eine Fläche von ca. 60 ha zur Solarstromerzeugung zu nutzen.

Es erfolgt eine Planungsanzeige bei der „Gemeinsamen Landesplanungsabteilung
Berlin-Brandenburg“, um die Vereinbarkeit der Planungsabsicht mit den landes- und regionalplanerischen Belangen der Raumordnung festzustellen.

 

Der vom Vorhabenträger zu erstellende Vorhaben- und Erschließungsplan liegt der Stadt nicht vor.

 

Der beabsichtigte räumliche Geltungsbereich ist in der anliegenden Karte, welche Inhalt dieses Beschlusses ist, dargestellt.

 

Die Flurstücke innerhalb des geplanten Geltungsbereiches lauten:

 

Gemarkung Grünewalde

Flur 1

Flurstücke 1, 2, 13,14, 15

 

Gemarkung Grünewalde

Flur 2

Flurstücke 483, 484, 485, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 493, 494, 498, 500, 501, 502, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 513, 514, 515, 517, 518, 521, 523, 524, 709, 720, 721, 722, 723, 724, 725, 726, 727, 728, 729, 730, 734, 735, 743, 745, 748, 750, 751, 752, 753, 755, 756, 757, 758, 808, 1052, 1134, 1138, 1154, 1155, 1156, 1157, 1158, 1159, 1160, 1161, 1162, 1163, 1164, 1165, 1166, 1169, 1170, 1171, 1172, 1188, 1190, 1191, 1192, 1193, 1196, 1197, 1198, 1199, 1200, 1201, 1202, 1203, 1204, 1205, 1206, 1207, 1208, 1209, 1210, 1211, 1212, 1213, 1214, 1215, 1216, 1217, 1218, 1219, 1220, 1221, 1222, 1224, 1225, 1263, 1264, 1265, ,1313, 1314, 1315, 1329

 

Sowohl im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer als auch im Vorentwurf der gegenwärtig stattfindenden vollständigen Überarbeitung des Flächennutzungsplans ist der geplante Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Um die geplanten Nutzungen bauplanungsrechtlich sichern zu können, ist im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan zu ändern.

 

Die Kosten für die Bauleitplanverfahren sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.

 

Ein Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 BauGB ist zwingend vor Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB abzuschließen und durch die Stadtverordnetenversammlung zu billigen. Der Durchführungsvertrag regelt die Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und die Tragung der Planungs- und Erschließungskosten. Diese umfassen beispielsweise die Kosten des Umweltberichts, sowie Kosten für die Durchführung des Ausgleichs im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB durch den Vertragspartner NOTUS energy Development GmbH & Co. KG auf dessen Kosten.

 

Gemäß § 6 Absatz 3 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021), der die finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau regelt, dürfen bei Freiflächenanlagen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Als betroffen gelten Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich die Freiflächenanlagen befinden.

 

r die in Rede stehende Anlage ist eine entsprechende Vergütung vertraglich zu vereinbaren.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2025

davon
2026

davon
2027

davon
2028

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlage

- Lageplan mit Planungsumring

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2025/021/VIII - I (2653 KB)