Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VEP 1/2025-VBP "Photovoltaik Grünewalde" und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB. Sachverhalt
Im Ortsteil Grünewalde der Stadt Lauchhammer soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Mit diesem Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 60 MW einschließlich erforderlicher Nebeneinrichtungen und Infrastruktur geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Firma NOTUS energy Development GmbH & Co. KG beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage in dem Gebiet der Stadt Lauchhammer, Ortsteil Grünewalde.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die im Außenbereich liegenden Flächen zu schaffen, bedarf es der Ausweisung der Vorhabenfläche als Sondergebiet „Photovoltaik“
Es ist vorgesehen, eine Fläche von ca. 75 ha westlich der Ortslage Grünwalde zu überplanen und davon eine Fläche von ca. 60 ha zur Solarstromerzeugung zu nutzen. Es erfolgt eine Planungsanzeige bei der „Gemeinsamen Landesplanungsabteilung
Der vom Vorhabenträger zu erstellende Vorhaben- und Erschließungsplan liegt der Stadt nicht vor.
Der beabsichtigte räumliche Geltungsbereich ist in der anliegenden Karte, welche Inhalt dieses Beschlusses ist, dargestellt.
Die Flurstücke innerhalb des geplanten Geltungsbereiches lauten:
Gemarkung Grünewalde Flur 1 Flurstücke 1, 2, 13,14, 15
Gemarkung Grünewalde Flur 2 Flurstücke 483, 484, 485, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 493, 494, 498, 500, 501, 502, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 513, 514, 515, 517, 518, 521, 523, 524, 709, 720, 721, 722, 723, 724, 725, 726, 727, 728, 729, 730, 734, 735, 743, 745, 748, 750, 751, 752, 753, 755, 756, 757, 758, 808, 1052, 1134, 1138, 1154, 1155, 1156, 1157, 1158, 1159, 1160, 1161, 1162, 1163, 1164, 1165, 1166, 1169, 1170, 1171, 1172, 1188, 1190, 1191, 1192, 1193, 1196, 1197, 1198, 1199, 1200, 1201, 1202, 1203, 1204, 1205, 1206, 1207, 1208, 1209, 1210, 1211, 1212, 1213, 1214, 1215, 1216, 1217, 1218, 1219, 1220, 1221, 1222, 1224, 1225, 1263, 1264, 1265, ,1313, 1314, 1315, 1329
Sowohl im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lauchhammer als auch im Vorentwurf der gegenwärtig stattfindenden vollständigen Überarbeitung des Flächennutzungsplans ist der geplante Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Um die geplanten Nutzungen bauplanungsrechtlich sichern zu können, ist im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan zu ändern.
Die Kosten für die Bauleitplanverfahren sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.
Ein Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 BauGB ist zwingend vor Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB abzuschließen und durch die Stadtverordnetenversammlung zu billigen. Der Durchführungsvertrag regelt die Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und die Tragung der Planungs- und Erschließungskosten. Diese umfassen beispielsweise die Kosten des Umweltberichts, sowie Kosten für die Durchführung des Ausgleichs im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB durch den Vertragspartner NOTUS energy Development GmbH & Co. KG auf dessen Kosten.
Gemäß § 6 Absatz 3 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021), der die finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau regelt, dürfen bei Freiflächenanlagen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Als betroffen gelten Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich die Freiflächenanlagen befinden.
Für die in Rede stehende Anlage ist eine entsprechende Vergütung vertraglich zu vereinbaren.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlage - Lageplan mit Planungsumring
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