Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt das Flurstück 1463 in der Flur 14 der Gemarkung Lauchhammer als öffentliche Straße auszuweisen und mit dem Straßennamen „Lutherstraße“ zu benennen. Sachverhalt
Das Flurstück 1463 befindet sich im kommunalen Eigentum und wird als öffentliche Zufahrt zu den Grundstücken Lutherstraße 44 A und 44 B sowie zum Garagenkomplex Lutherstraße genutzt.
Bisher ist der Weg nicht als öffentliche Straße im Kataster ausgewiesen. Mit dieser Beschlussvorlage wird der Zustand geheilt.
Die Anlieger in zweiter Baureihe zur Lutherstraße erhalten damit ebenfalls den offiziellen Straßennamen „Lutherstraße“. Das Straßenschild wird zum Auffinden der Hinterlieger mit den entsprechenden Hausnummern versehen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlage Lageplan
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