Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dass das Verfahren zur Bestimmung von Verantwortlichen für die Stadtteilbudgets, welches zu Stadtteilgremien geführt hat, in der neuen Legislaturperiode nicht weitergeführt wird.
Die Stadtteilbudgets bleiben in Form, Inhalt und Höhe erhalten.
Anträge können an die Stadt (Bürgermeister) von Vereinen und Bürgerinitiativen gestellt werden. Auf der Grundlage zugearbeiteter bzw. abgestimmter Unterlagen erarbeitet die Stadtverwaltung eine Entscheidungsvorlage. Diese Vorlage wird dem Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung hatte mit dem Beschluss zum Haushalt 2022/2023 die Bildung von Orts- und Stadtteilbudgets festgelegt.
Um insbesondere in den 4 Stadtteilen die Verteilung der Mittel bürgernäher gestalten zu können, wurde seitens der SVV beschlossen, Stadtteilgremien zu bilden und mit Beschluss vom 22.03.2022 das Verfahren zur Bestimmung von Verantwortlichen für die Stadtteilbudgets festgelegt.
Die Phase bis zum Ende der letzten Legislaturperiode (Juni 2024) wurde von vornherein als Testphase hinsichtlich Notwendigkeit und Funktionalität gesehen.
Im Ergebnis der Gesamtbetrachtung, insbesondere auch in Bezug von Aufwand und Nutzen, war festzustellen, dass nach einer gewissen Anfangseuphorie, sich viele Dinge immer problematischer gestalteten. Vieles wurde zu kleinteilig, nicht umsetzungsfähig, bis hin zur Zerstrittenheit der Vertreter der Stadtteilgremien untereinander in einigen Fällen.
Aus diesem Fazit heraus macht es aus Warte der Stadtverwaltung am meisten Sinn, die Stadtteilgremien abzuschaffen, aber die Orts- und Stadtteilbudgets für Antragstellungen von Vereinen und Bürgerinitiativen aufrechtzuerhalten sowie das Verfahren gemäß Beschlussvorschlag zu definieren.
Die für die Stadtteilgremien eingerichteten eMail-Adressen werden nach einer angemessenen Auslauffrist spätestens Ende dieses Jahres abgeschaltet.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
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