Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - IV/044/2004 3.Ä.  

 
 
Betreff: 3. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Lauchhammer vom 25.10.2004, zuletzt geändert durch Satzung vom 29.10.2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Freudenberg, Sylvia
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
22.08.2024    Arbeitsgruppe BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes September 2024      
Hauptausschuss Vorberatung
11.09.2024 
1. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.09.2024 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (24/09/35)  
Anlagen:
Anlage zur BV IV/044/2004

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 3. Änderungs-

satzung der Hundesteuersatzung der Stadt Lauchhammer vom 25.10.2004, zuletzt geändert durch Satzung vom 29.10.2020, gemäß Anlage.


Sachverhalt

 

Infolge einer Änderung der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg vom 25. Juni 2024 ist die Hundesteuersatzung der Stadt Lauchhammer im § 6 (Gefährliche Hunde) geändert worden.

 

Im Ergebnis sind die Änderungen in der folgenden Synopse dargestellt. 

 

Alt

Hundesteuersatzung

(einschließlich der 1. und 2. Änderungssatzung)

Neu

Hundesteuersatzung

(einschließlich der 3. Änderungssatzung)

§ 6

Gefährliche Hunde

 

§ 6

Gefährliche Hunde

 

(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung gelten:

 

  1. Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht, Ausbildung oder Abrichten von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen in ihrer Wirkung vergleichbaren, Mensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist,
     
  2. Hunde, die als bissig gelten, weil sie einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu durch Schläge oder in ähnlicher Weise provoziert worden sind, oder weil sie einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
     
  3. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen, oder
     
  4. Hunde, die ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, wiederholt Menschen gefährdet haben oder wiederholt in gefahrdrohender Weise angesprungen haben.
     

(2)   Hunde folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten  auf Grund ihrer rassespezifischen Merkmale oder Zucht als gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1:
 

 

  1. American Pitbull Terrier,
  2. American Staffordshire Terrier,
  3. Bullterrier,
  4. Staffordshire Bullterrier und
  5. Tosa Inu.

 

(3)   Insbesondere bei Hunden folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist von der Eigenschaft eines gefährlichen Hundes auf Grund rassespezifischer Merkmale oder Zucht im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 auszugehen, solange der Hundehalter nicht im Einzelfall den Nachweis nach landesrechtlichen Vorschriften erbracht hat, dass der Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft gegenüber Mensch oder Tier aufweist:

 

  1. Alano,
  2. Bullmastiff,
  3. Cane Corso,
  4. Dobermann,
  5. Dogo Argentino,
  6. Dogue de Bordeaux,
  7. Fila Brasileiro,
  8. Mastiff,
  9. Mastin Espano'l,
  10. Mastino Napoletano,
  11. Perro de Presa Canario,
  12. Perro de Presa Mallorquin und
  13. Rottweiler
     

Der Nachweis ist nur bei Hunden zulässig, die das erste Lebensjahr vollendet haben.
 

 

(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung gelten:

1. Hunde nach § 5 der ordnungs-
    behördlichen Verordnung über
    das Halten und Führen von
    Hunden (Hundehalterverordnung
    HundhV),
 


 

 

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2024

davon
2025

davon
2026

davon
2027

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlage

3. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Lauchhammer vom 25. Oktober 2004, zuletzt geändert durch Satzung vom 29.10.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV IV/044/2004 (77 KB)