Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 56 BbgKWahlG i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung:
Einwendungen gegen die Wahl des Ortsbeirates Kostebrau vom 09.06.2024 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Sachverhalt
Gemäß § 56 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) trifft die neugewählte Vertretung nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Wahlprüfungsentscheidung.
Da keine Wahleinsprüche eingegangen sind, trifft die Vertretung folgende Entscheidung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG: Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Nach § 84 Abs. 1 BbgKWahlG findet diese Vorschrit auch für die unmittelbare Wahl der Ortsbeiräte Anwendung.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
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