Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2024/010/VIII  

 
 
Betreff: Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Grünewalde vom 09.06.2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Wahlleiter Bearbeiter/-in: Roselt, Wieland
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
22.08.2024    Arbeitsgruppe BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes September 2024      
Hauptausschuss Vorberatung
11.09.2024 
1. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.09.2024 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (24/09/32)  

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 56 BbgKWahlG i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung:

 

Einwendungen gegen die Wahl des Ortsbeirates Grünewalde vom 09.06.2024 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. 


Sachverhalt

 

Gemäß § 56 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) trifft die neugewählte Vertretung nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Wahlprüfungsentscheidung.

 

Da keine Wahleinsprüche eingegangen sind, trifft die Vertretung folgende Entscheidung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG:

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

 

Nach § 84 Abs. 1 BbgKWahlG findet diese Vorschrit auch für die unmittelbare Wahl der Ortsbeiräte Anwendung.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2024

davon
2025

davon
2026

davon
2027

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR