Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 1. Änderung des Stellenplanes als Anlage der Haushaltssatzung 2012 gemäß Anlage.
Sachverhalt Mit der endgültigen Umsetzung des zentralen Gebäudemanagements und der vollständigen Zuordnung aller kommunalen Objekte zum 01.01.2013 (zurzeit ca. die Hälfte) machte sich eine Überprüfung der Aufgabenerledigung bzw. der notwendigen Personalausstattung erforderlich. Es galt zu klären, wie kurz- und mittelfristig trotz des Ausscheidens mehrerer Mitarbeiter/Innen in den relevanten Bereichen des Amtes IV die Organisation erfolgen könnte. Zu prüfen war vor allem, ob zwingend externe Nachbesetzungen notwendig sind oder ob mit Hilfe von Aufgabenumverteilungen, Umsetzungen von Mitarbeiter/Innen und entsprechende Fortbildungen der Haushalts- und Entwicklungsperspektive Rechnung getragen werden kann.
Unserer Überzeugung nach ist das verbleibende Personal des Bauamtes nach Realisierung der Maßgaben des zur Beschlussfassung vorliegenden Stellenplans (3 Umsetzungen nach Stellenumverfügung und Reduzierung einer Stelle auf 0,9 VZE) zahlenmäßig und inhaltlich in der Lage, die anstehenden Aufgaben zu erledigen.
Basis dieser Einschätzung ist eine Organisationsüberprüfung im Gesamtbereich Bau, Planung, Gebäudemanagement, Liegenschaften. Herangezogen wurden Sollwert-Betrachtungen aus einem externen Gutachten aus dem Jahre 2006 und aus den KGST-Richtlinien für Kommunen unserer Größenordnung mit den entsprechenden Kennzahlen sowie Ist-Wert-Betrachtung der vorhandenen Aufgaben des Bereiches. Der Aufgabenumfang ist gerade in den Bereichen Hoch- und Tiefbau stark von den zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Da insbesondere im Tiefbau eine rasante Abwärtsentwicklung der verfügbaren Mittel zu verzeichnen ist und auch perspektivisch mit größter Wahrscheinlichkeit anhalten wird (Budgets: 2006: 3,8 Mio. € / 2009: 3,8 Mio. € / 2010: 2,8 Mio. € / 2011: 1,8 Mio. € / 2012 ff. ca. 0,8 Mio. €), wird unsererseits vorgeschlagen, die zweite Tiefbaustelle wie die weitere ebenfalls auf 0,9 VZE zu reduzieren.
Die Personalausstattung des Bereiches Gebäudemanagement/Liegenschaften incl. Hochbau hingegen muss aus oben bezeichneten Gründen erhöht werden. Da insbesondere im Bereich Planung im Rahmen der Überprüfung sich aus der Entwicklung der letzten Jahre und der zu erwartenden Perspektive freie Kapazitäten ergeben, bietet sich auch und gerade wegen der vorhandenen Qualifikationen/Qualitäten der entsprechenden Mitarbeiter/Innen eine Stellenumverfügung mit anschließender Umsetzung an.
Der Personalbestand kann damit weitestgehend erhalten bleiben ohne auf das Mittel der Beendigungskündigung zurückgreifen zu müssen.
Finanzielle Auswirkungen ja
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Alle Beträge in EUR.
Anlagen Stellenplan 2012 / 1. Änderung
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