Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2024/007/VIII  

 
 
Betreff: Beschluss über die Bestimmung der zuständigen Grundschule gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) für das Schuljahr 2025/2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
22.08.2024    Arbeitsgruppe BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes September 2024      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
09.09.2024 
1. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
11.09.2024 
1. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.09.2024 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (24/09/38)  
Anlagen:
Anlage zur BV 2024/007/VIII (Stand: Stichtag 01.09.2024)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 3 Absatz 2

der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung), zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung, beschlossen am

06.12.2023, für das Schuljahr 2025/2026 die Bestimmung der jeweils zuständigen

Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis der Schulbezirkssatzung

wie folgt:

 

Überschneidungsgebiet I Gartenschule Lauchhammer-West/ Europaschule Lauchhammer

 

r die Straßen des Überschneidungsgebietes I wird die Europaschule

Lauchhammer, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige

Grundschule bestimmt:

 

Alter Bockwitzer Weg, Am Grubenteich, Am Hammergraben, Am Luschtgraben, Bockwitzer Straße, Finsterwalder Straße, Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.-Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Im Schehlen, Lessingstraße, Neue Schehlenstraße, Neulandweg, Plessaer Straße, Schehlentraße, Siedlerweg, Stadtring West, Stangenweg

 

Überschneidungsgebiet II Waldschule Lauchhammer-Ost/ Europaschule Lauchhammer

 

r die Straßen des Überschneidungsgebietes II wird die Waldschule Lauchhammer-Ost, Robert-Koch-Str. 4, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule

bestimmt:

 

Am Bürgerhaus, Am Wolschinkateich, An der Feuerwehr, Bergmannstraße, Bertolt-Brecht-Straße, Brunnenstraße, Cottbuser Straße, Dietrich-Heßmer-Platz, Ernst-Toller-Straße, Friedensstraße 45-65, Friedhofsgasse, Friedrichsthaler Straße, G.-Hauptmann-Straße, Georg-Herwegh-Straße, Hegelstraße, Joh.-R.-Becher-Straße, Lindenstraße, Lutherstraße, M.-Andersen-Nexö-Straße, Makarenkostraße, Margeritenstraße, Max-Baer-Straße, Maxim-Gorki-Straße, Mühlenstraße, Naundorfer Straße 4-49, Ortrander Straße, Otto-Hurraß-Eck, Otto-Hurraß-Straße, Pestalozzistraße, Querstraße, Schmale Gasse, Sallgaster Straße, Siedlergasse, Straße der Einheit, Taubenstraße, Theodor-Körner-Straße, Thomas-Mann-Straße, Töpfergasse, Wehlenteichweg, Wilhelm-Külz-Straße 20-54 (gerade Zahlen), Wilhelm-Oberhaus-Straße 


Sachverhalt

 

Gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt

Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015, zuletzt geändert durch

die 2. Änderungssatzung, beschlossen am 06.12.2023, ist durch den Schulträger für die

Schulpflichtigen aus den Überschneidungsgebieten die zuständige Grundschule zu

bestimmen.

 

Nach Prüfung der für die Einschulung maßgeblichen Schülerzahlen per Abfrage bei der Meldebehörde am 14.06.2024 und der aktuellen Mitteilung der Grundschulen über die Anzahl der Rückstellungen des Vorjahres wird für die Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebes entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Bestimmung der zuständigen Grundschulen für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis für das Schuljahr 2025/2026 wie folgt nötig:
 

- für das Überschneidungsgebiet I wird die Europaschule Lauchhammer, H.-Zille-Str. 14,

  01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt.

 

- für das Überschneidungsgebiet II wird die Waldschule Lauchhammer-Ost, Robert-Koch-Str.  
  4, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt.

 

 

Die entsprechende Schülerverteilung im Einschulungsverfahren an den Grundschulen in

Trägerschaft der Stadt Lauchhammer ist der Anlage zu entnehmen.

 

Durch die o.g. Zuordnung der Überscheidungsgebiete kann eine Klassenbildung unter

Berücksichtigung der Bandbreiten lt. BbgSchulG und VV Unterrichtsorganisation erreicht

werden.

 

Rechnerisch ergibt sich für die Europaschule Lauchhammer und die Waldschule Lauchhammer-Ost jeweils eine Zweizügigkeit, für die Gartenschule Lauchhammer-West eine Einzügigkeit.

Selbst bei evtl. Bewilligung von Rückstellungen von Schulpflichtigen im Laufe des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2025/2026 sollte o.g. Klassenbildung auch dann möglich sein.

 

Auf Grund der Bildung von 3 Eingangsklassen im Schuljahr 2024/2025 an der Europaschule Lauchhammer erfolgt im aktuellen Einschulungsverfahren aus räumlichen Gründen die Bildung von jeweils 2 Eingangsklassen an der Europaschule Lauchhammer und Waldschule Lauchhammer-Ost.

 

Die Zuordnung der Überschneidungsgebiete wurde mit den zuständigen Schulleiterinnen im

Rahmen der Vorbereitung der Klassenbildung abgestimmt.

 

Der Besuch einer anderen, als der durch die Schulbezirkssatzung bestimmten zuständigen

Grundschule kann durch die Eltern beim Staatlichen Schulamt beantragt werden. Hierdurch

sowie durch Zu- und Wegzüge aus der Stadt Lauchhammer kann die endgültige

Schülerverteilung an den Grundschulen in der Stadt Lauchhammer bis zum

Schuljahresbeginn ebenso beeinflusst sein.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2024

davon
2025

davon
2026

davon
2027

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 

0

 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 

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Alle Beträge in EUR


Anlagen

Übersicht voraussichtliche Schülerzahlen Einschulungsverfahren Schuljahr 2025/2026

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2024/007/VIII (Stand: Stichtag 01.09.2024) (453 KB)