Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung), zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung, beschlossen am 06.12.2023, für das Schuljahr 2025/2026 die Bestimmung der jeweils zuständigen Grundschule für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis der Schulbezirkssatzung wie folgt:
Überschneidungsgebiet I Gartenschule Lauchhammer-West/ Europaschule Lauchhammer
Für die Straßen des Überschneidungsgebietes I wird die Europaschule Lauchhammer, Heinrich-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:
Alter Bockwitzer Weg, Am Grubenteich, Am Hammergraben, Am Luschtgraben, Bockwitzer Straße, Finsterwalder Straße, Franz-Mehring-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Geschw.-Scholl-Straße, Grüne Straße, Heinrich-Heine-Straße, Im Schehlen, Lessingstraße, Neue Schehlenstraße, Neulandweg, Plessaer Straße, Schehlentraße, Siedlerweg, Stadtring West, Stangenweg
Überschneidungsgebiet II Waldschule Lauchhammer-Ost/ Europaschule Lauchhammer
Für die Straßen des Überschneidungsgebietes II wird die Waldschule Lauchhammer-Ost, Robert-Koch-Str. 4, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt:
Am Bürgerhaus, Am Wolschinkateich, An der Feuerwehr, Bergmannstraße, Bertolt-Brecht-Straße, Brunnenstraße, Cottbuser Straße, Dietrich-Heßmer-Platz, Ernst-Toller-Straße, Friedensstraße 45-65, Friedhofsgasse, Friedrichsthaler Straße, G.-Hauptmann-Straße, Georg-Herwegh-Straße, Hegelstraße, Joh.-R.-Becher-Straße, Lindenstraße, Lutherstraße, M.-Andersen-Nexö-Straße, Makarenkostraße, Margeritenstraße, Max-Baer-Straße, Maxim-Gorki-Straße, Mühlenstraße, Naundorfer Straße 4-49, Ortrander Straße, Otto-Hurraß-Eck, Otto-Hurraß-Straße, Pestalozzistraße, Querstraße, Schmale Gasse, Sallgaster Straße, Siedlergasse, Straße der Einheit, Taubenstraße, Theodor-Körner-Straße, Thomas-Mann-Straße, Töpfergasse, Wehlenteichweg, Wilhelm-Külz-Straße 20-54 (gerade Zahlen), Wilhelm-Oberhaus-Straße Sachverhalt Gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Lauchhammer (Schulbezirkssatzung) vom 17. Dezember 2015, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung, beschlossen am 06.12.2023, ist durch den Schulträger für die Schulpflichtigen aus den Überschneidungsgebieten die zuständige Grundschule zu bestimmen.
Nach Prüfung der für die Einschulung maßgeblichen Schülerzahlen per Abfrage bei der Meldebehörde am 14.06.2024 und der aktuellen Mitteilung der Grundschulen über die Anzahl der Rückstellungen des Vorjahres wird für die Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebes entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Bestimmung der zuständigen Grundschulen für die Überschneidungsgebiete lt. Straßenverzeichnis für das Schuljahr 2025/2026 wie folgt nötig: - für das Überschneidungsgebiet I wird die Europaschule Lauchhammer, H.-Zille-Str. 14, 01979 Lauchhammer als die zuständige Grundschule bestimmt.
- für das Überschneidungsgebiet II wird die Waldschule Lauchhammer-Ost, Robert-Koch-Str.
Die entsprechende Schülerverteilung im Einschulungsverfahren an den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lauchhammer ist der Anlage zu entnehmen.
Durch die o.g. Zuordnung der Überscheidungsgebiete kann eine Klassenbildung unter Berücksichtigung der Bandbreiten lt. BbgSchulG und VV Unterrichtsorganisation erreicht werden.
Rechnerisch ergibt sich für die Europaschule Lauchhammer und die Waldschule Lauchhammer-Ost jeweils eine Zweizügigkeit, für die Gartenschule Lauchhammer-West eine Einzügigkeit. Selbst bei evtl. Bewilligung von Rückstellungen von Schulpflichtigen im Laufe des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2025/2026 sollte o.g. Klassenbildung auch dann möglich sein.
Auf Grund der Bildung von 3 Eingangsklassen im Schuljahr 2024/2025 an der Europaschule Lauchhammer erfolgt im aktuellen Einschulungsverfahren aus räumlichen Gründen die Bildung von jeweils 2 Eingangsklassen an der Europaschule Lauchhammer und Waldschule Lauchhammer-Ost.
Die Zuordnung der Überschneidungsgebiete wurde mit den zuständigen Schulleiterinnen im Rahmen der Vorbereitung der Klassenbildung abgestimmt.
Der Besuch einer anderen, als der durch die Schulbezirkssatzung bestimmten zuständigen Grundschule kann durch die Eltern beim Staatlichen Schulamt beantragt werden. Hierdurch sowie durch Zu- und Wegzüge aus der Stadt Lauchhammer kann die endgültige Schülerverteilung an den Grundschulen in der Stadt Lauchhammer bis zum Schuljahresbeginn ebenso beeinflusst sein.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Übersicht voraussichtliche Schülerzahlen Einschulungsverfahren Schuljahr 2025/2026
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