Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 97 BbgKVerf i. V. m. § 15 GKG (Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg) und gemäß § 5 der Verbandssatzung des WAL nachstehend aufgeführte Vertreter der Stadt Lauchhammer und deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung des WAL für die Dauer der laufenden Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung zu bestellen: 
 Vertreter Stellvertreter Herr Mirko Buhr (Bürgermeister) Herr Jörg Rother (stellv. Bürgermeiseter) ………………… (Mitglied der SVV) ………………….. (Mitglied der SVV) ………………… (Mitglied der SVV) ………………….. (Mitglied der SVV) ………………… (Mitglied der SVV) ………………….. (Mitglied der SVV) Sachverhalt 
 Die Anzahl der Vertreter in der Verbandsversammlung je Mitgliedskommune einschlielich der Vertreter kraft Amtes wird nach der Einwohnerzahl der Kommune ermittelt. Unter Berücksichtigung der Regelung der Verbandssatzung des WAL, § 5 Abs. 3, ergibt sich für die Stadt Lauchhammer die Vertreteranzahl von vier Personen. 
 
 Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein 
 Zusätzliche finanzielle Auswirkungen 
 
 
 
 
 
 Alle Beträge in EUR 
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