Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Bildung nachstehender Ausschüsse und die Anzahl ihrer Mitglieder wie folgt:
- Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss mit 6 Mitgliedern - Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss mit 6 Mitgliedern - Finanzausschuss mit 5 Mitgliedern
Gemäß § 16 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung kann jede Fraktion für jeden Ausschuss (außer Hauptausschuss) einen sachkundigen Einwohner benennen. Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer bildet gemäß § 44 Abs. 1 der BbgKVerf i. V. m. § 16 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte ständige oder zeitweilige Ausschüsse. Die Ausschüsse können der Stadtverordnetenversammlung Empfehlungen geben.
Neben dem Hauptausschuss werden folgende ständige Ausschüsse gebildet: Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Finanzausschuss.
Für die genannten Ausschüsse legt die Stadtverordnetenversammlung in ihrer ersten Sitzung die Anzahl der Stadtverordneten, die Mitglieder des jeweiligen Ausschusses sind, fest.
Die Stadtverordnetenversammlung kann in jeden Ausschuss einen sachkundigen Einwohner pro Fraktion berufen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
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