Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Bildung nachstehender Ausschüsse und die Anzahl ihrer Mitglieder wie folgt: 
 - Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss mit 6 Mitgliedern - Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss mit 6 Mitgliedern - Finanzausschuss mit 5 Mitgliedern 
 Gemäß § 16 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung kann jede Fraktion für jeden Ausschuss (außer Hauptausschuss) einen sachkundigen Einwohner benennen. Sachverhalt 
 Die Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer bildet gemäß § 44 Abs. 1 der BbgKVerf i. V. m. § 16 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte ständige oder zeitweilige Ausschüsse. Die Ausschüsse können der Stadtverordnetenversammlung Empfehlungen geben. 
 Neben dem Hauptausschuss werden folgende ständige Ausschüsse gebildet:  Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss  Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss  Finanzausschuss. 
 Für die genannten Ausschüsse legt die Stadtverordnetenversammlung in ihrer ersten Sitzung die Anzahl der Stadtverordneten, die Mitglieder des jeweiligen Ausschusses sind, fest. 
 Die Stadtverordnetenversammlung kann in jeden Ausschuss einen sachkundigen Einwohner pro Fraktion berufen. 
 Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein 
 Zusätzliche finanzielle Auswirkungen 
 
 
 
 
 
 Alle Beträge in EUR 
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