Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf folgende Mitglieder des Hauptausschusses sowie deren Stellvertreter zu bestellen: 
 Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter … … … … … … … … … 
 Sachverhalt 
 Gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf sind die Mitglieder des Hauptausschusses durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer nach § 41 BbgKVerf zu bestellen. 
 Für die Ausschussbesetzung sieht § 49 BbgKVerf keine besondere Regelung für die Bestimmung der Vertretung vor. Es findet daher § 41 Abs. 3 BbgKVerf Anwendung. Wichtig ist es, die Reihenfolge der Vertretung zu bestimmen, da der erste Vertreter nach § 41 Abs. 3 Satz 3 BbgKVerf auch Ersatzmitglied für ein auscheidendes Mitglied ist (Schumacher, Augusteesen, Benedens, Erdmann, Obermann, Scheiper, Nitzsche, Pencereci, Nobbe, Kommentar zur Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, § 49, Punkt 8, Seite 6). 
 
 
 Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein 
 Zusätzliche finanzielle Auswirkungen 
 
 
 
 
 
 Alle Beträge in EUR 
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