Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2024/004/VIII  

 
 
Betreff: Bestellung der Mitglieder des Hauptausschusses und deren Stellvertreter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Fechner, Jana
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
03.07.2024 
konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (24/07/26)  

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf folgende Mitglieder des Hauptausschusses sowie deren Stellvertreter zu bestellen:

 

Mitglied      1. Stellvertreter    2. Stellvertreter

                

                

                

 


Sachverhalt

 

Gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf sind die Mitglieder des Hauptausschusses durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer nach § 41 BbgKVerf zu bestellen.

 

Für die Ausschussbesetzung sieht § 49 BbgKVerf keine besondere Regelung für die Bestimmung der Vertretung vor. Es findet daher § 41 Abs. 3 BbgKVerf Anwendung.

Wichtig ist es, die Reihenfolge der Vertretung zu bestimmen, da der erste Vertreter nach

§ 41 Abs. 3 Satz 3 BbgKVerf auch Ersatzmitglied für ein auscheidendes Mitglied ist (Schumacher, Augusteesen, Benedens, Erdmann, Obermann, Scheiper, Nitzsche, Pencereci, Nobbe, Kommentar zur Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, § 49, Punkt 8, Seite 6).

 

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2024

davon
2025

davon
2026

davon
2027

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR