Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf die Anzahl der Stadtverordneten, die Mitglied des Hauptausschusses sind, auf ………….. festzulegen.
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer hat gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf die Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses in der ersten Sitzung festzulegen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
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