Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer bestimmt folgende Stadtverordnete als Mitglieder eines Wahlausschusses zur Vorbereitung, Durchführung und Stimmenauszählung bei geheimen Wahlen
Frau/Herr_________________
Frau/Herr_________________
Frau/Herr_________________
Sachverhalt
Gemäß § 39 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) kommen Beschlüsse durch Abstimmungen und Wahlen zustande. Entsprechend dieser Vorschrift wird geheim gewählt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist oder eine Abweichung einstimmig beschlossen wurde. Zur Durchführung geheimer Wahlen wird eine Wahlkommission benötigt.
Nach § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer ist zur Vorbereitung und Durchführung von geheimen Wahlen aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung ein aus drei Personen bestehender Wahlausschuss zu bilden.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
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