Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
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 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt: 
 Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer vom 24. März 2021 gilt weiter. 
 
 Sachverhalt 
 Der § 34 – Einberufung der Gemeindevertretung – BbgKVerf regelt in dessen Absatz 5, dass die Form der Einberufung, die regelmäßige Ladungsfrist und die vereinfachte Einberufung unter verkürzter Ladungsfrist in der Geschäftsordnung zu regeln sind. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im März 2021 wurde eine Geschäftsordnung beschlossen, deren Weitergeltung nunmehr Gegenstand dieser Beschlussfassung ist 
 Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein 
 Zusätzliche finanzielle Auswirkungen 
 
 
 
 
 
 Alle Beträge in EUR 
 
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