Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2012/012/V  

 
 
Betreff: Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:1. Bürgermeister
2. Wiedemann
3. Rother
Federführend:Amt III Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
31.05.2012 
13. Sitzung des Finanzausschusses geändert beschlossen   
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
05.06.2012 
13. Sitzung des Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-, Kultur-, Jugend- und Sportausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
06.06.2012 
16. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.06.2012 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen  (12/06/14)
Anlagen:
Vereinsförderrichtlinie
Anlage 2 zur BV 2012/012/V

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer gemäß Anlage 1 und beauftragt den Bürgermeister, die notwendigen Maßnahmen mit Wirkung vom 01.07.2012 umzusetzen.

 


Sachverhalt

 

Die im Haushaltssicherungskonzept 2011 beschlossenen Kürzungen der Zuschüsse für freiwillige Ausgaben sind seit dem Frühjahr vorigen Jahres in der Realisierungsvorbereitung einer sehr dynamischen Entwicklung unterworfen.

 

Einerseits überlagert das Bundesprojekt „Zusammenhalt durch Teilhabe / Lauchhammer ist Eins mit der Lausitz“, das sehr vereinsbezogen ist, das Gesamtthema. Andererseits sind die finanziellen Entwicklungen und die Erkenntnisse aus der Detailbeschäftigung mit diesem sehr komplexen Thema ein sehr entscheidender Faktor.

 

Schlussendlich ist es Zielstellung, die Vorgaben der Haushaltskonsolidierung mit dem Ziel der weitestgehenden Überlebensfähigkeit der Vereine in Einklang zu bringen. Das gilt nicht nur deshalb, da mehr als jeder vierte Lauchhammeraner in Vereinen organisiert ist, sondern weil die sehr umfangreichen Aktivitäten für das soziale, kulturelle und sportliche Leben unverzichtbar sind, d. h. das Gemeinwohl der Bürger Lauchhammers sehr maßgeblich beeinflussen.

 

Die Vereinsförderrichtlinie ist im direkten Zusammenhang mit der ebenfalls zur Beschlussfassung vorliegenden Entgeltordnung zu betrachten. Sie lehnt sich in vielen Punkten an den Grundsatzbeschluss der SVV vom 07.12.2011 zum Grundsatz-/Eckpunktepapier an.

 

Die im beschlossenen und mittlerweile rechtskräftigen Haushaltssicherungskonzept 2012 konkretisierten Vorgaben der Haushaltsverbesserung in Höhe von insgesamt 91.000,- € in den Jahren 2012 bis 2014 können nach aktuellem Berechnungs- und Kenntnisstand mit ca. 99.400,- € erreicht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl die Vereinsförderrichtlinie als auch die Entgeltordnung zum 01.07.2012 in Kraft treten können, d. h., die entsprechenden Beschlüsse in der SVV am 13.06.2012 gefasst werden.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen                                                        ja

 

Vorgang entspricht dem Haushaltsplan               [  ] Ja                            [  ] Nein

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

                            Vereinsbezogene Gesamtbetrachtung aus Entgeltordnung und Vereinsförderrichtlinie

 

 

Betrag

davon
2012

davon
2013

davon
2014

davon
2015

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


+138.400,-

 

+23.518,-

 

+36.882,-
 


39.000,-

 

+39.000,-
 

 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Auszahlung
Einzahlung


 


 


 


 


 

 

Alle Beträge in EUR.

 


Anlagen

 

  1. Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer
  2. Vereinsförderung im Zusammenhang mit der Nutzung kommunaler Objekte durch Vereine und Interessengruppen im freiwilligen bzw. Freizeitbereich – Aktuelle Ausgangssituation / Lösungsansätze

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Vereinsförderrichtlinie (48 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2 zur BV 2012/012/V (16 KB)