Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) vom 02.12.2021 gemäß Anlage 1.
Sachverhalt
Die Stadt Lauchhammer ließ in der Vergangenheit im Rahmen der Fremdvergabe das anfallende Laub auf den Straßen der bisherigen Anlage 2 von externen Firmen entsorgen. Die anfallenden Kosten wurden durch Gebührenkalkulation gem. § 49 a Abs. 6 BbgStrG zu 75% entsprechend der Frontlänge des jeweiligen Grundstücks auf dessen Eigentümer*In umgelegt.
Betrug die Gebühr im Jahr 2022 noch 1,81 € je lfd. Frontmeter/Jahr, wird die Gebühr für das Jahr 2023 auf 2,72 € je lfd. Frontmeter/Jahr und in 2024 auf ca. 3,00 € je lfd. Frontmeter/Jahr steigen. Bei einem durchschnittlichen Grundstück mit 20 m Frontläge beträgt die Jahresgebühr somit für 2022 36,20 €, für 2023 54,40 € und für das Jahr 2024 voraussichtlich 60,00 €.
Lag der günstigste Preis für die Laubentsorgung im Jahr 2018 noch bei moderaten 24.000 €, erhöhte er sich im Laufe der Zeit auf um die 60.000 €/Jahr für 2022 (63.000 € lt. Abrechnung) und 2023 (59.000 € lt. Ausschreibung). Weitere Angebote lagen in den Jahren 2022 und 2023 bis zu 60% über dem wirtschaftlichsten Angebot. Perspektivisch ist mit weiteren Preissteigerungen zu rechnen.
Diese Kostensteigerungen aufgrund von Inflation und steigenden Personalkosten führen zu Unverständnis bei den Grundstückseigentümer*Innen.
Hinzu kommen viele Beschwerden und Widersprüche in Bezug auf die Nichteinhaltung des Tourenplans, was zum einen wiederum Unmut bei den Grundstückseigentümer*Innen hervorbringt, zum anderen aber auch einen großen Verwaltungsaufwand (Telefonate, Beantwortung von Beschwerden und Bearbeitung von Widersprüchen) mit sich zieht.
Gründe dafür sind u.a.:
bereits im Sommer Blüten der Bäume zusammengeharkt und liegengelassen (Verrottung)
In Folge kommt es zum Ausfall der Technik und somit zu Verzögerungen. Insbesondere ist hier mit, insoweit die Leistung zu Bewältigung der Laubentsorgung mit entsprechender Technik (Schwenkarm, hohe Saugleistung) ausgeschrieben wird, sogar mit Kosten in Höhe von 100.000 – 120.000 €/Jahr zu rechnen.
Aus diesen Gründen hat sich die Stadt Lauchhammer entschieden, wie in einigen Kommunen schon angewandt, die Laubentsorgung auf die Grundstückseigentümer*Innen zu übertragen.
Recherchen haben ergeben, dass es im Stadtgebiet ausreichend und kostengünstige Möglichkeiten der Entsorgung gibt. Preise und eine Beispielrechnung für ein durchschnittliches Grundstück mit einer Frontlänge von 20 m und 4 m³ Laub/Jahr sind aus der Anlage 3 ersichtlich.
Mit Beschluss dieser Satzungsänderung wird dem Punkt 4.5 des Haushaltssicherungskonzeptes für den Haushalt 2024 Rechnung getragen.
Bei einer Ausschreibung der Laubentsorgung ist bei anzunehmenden 90.000 €/Jahr, entfallen 11.800 €/Jahr (ca. 3,2 km) auf den Außenbereich, dessen Kosten von der Stadt Lauchhammer getragen werden. Die verbleibenden 78.200 € (ca 21,6 km) für den Innenbereich darf die Stadt Lauchhammer gem. § 49 a Abs. 6 BbgStrG nur zu 75% (58.650 €) auf die Anlieger umlegen; 25%, also 19.550 € sind durch die Stadt Lauchhammer zu tragen.
Bei Übertragung der Laubentsorgung auf die Grundstückseigentümer ist somit ist auf Grundlage des zu erwartenden Preises eine Einsparung von insgesamt 31.350 €/Jahr (11.800 € Innenbereich + 19.550 € 25% der Gesamtsumme) zu verzeichnen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen
Anlage 1: 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) vom 02.12.2021
Anlage 2: Synopse 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) vom 02.12.2021
Anlage 3: Preise und Beispielrechnungen zu Möglichkeiten der Laubentsorgung im Stadtgebiet Lauchhammer (Stand: 15.04.2024)
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