Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/049/VII 2.Ä  

 
 
Betreff: 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren (Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) vom 02.12.2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Reiß, Carina
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
22.04.2024    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Mai 2024      
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
06.05.2024 
18. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Finanzausschuss Vorberatung
07.05.2024 
19. Sitzung des Finanzausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
13.05.2024 
24. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.05.2024 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2021049VII 2. Änderung
Anlage 2 Synopse 2. Änderung SRSatzung
Anlage 3 zur BV 2021049VII 2. Änderung

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2.

Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Straßenreinigung,

Laubentsorgung und den Winterdienst und die Erhebung von entsprechenden Gebühren

(Reinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) vom 02.12.2021 gemäß

Anlage 1.

 


Sachverhalt

 

Die Stadt Lauchhammer ließ in der Vergangenheit im Rahmen der Fremdvergabe das

anfallende Laub auf den Straßen der bisherigen Anlage 2 von externen Firmen entsorgen.

Die anfallenden Kosten wurden durch Gebührenkalkulation gem. § 49 a Abs. 6 BbgStrG zu

75% entsprechend der Frontlänge des jeweiligen Grundstücks auf dessen Eigentümer*In

umgelegt.

 

Betrug die Gebühr im Jahr 2022 noch 1,81 € je lfd. Frontmeter/Jahr, wird die Gebühr für das

Jahr 2023 auf 2,72 € je lfd. Frontmeter/Jahr und in 2024 auf ca. 3,00 € je lfd.

Frontmeter/Jahr steigen. Bei einem durchschnittlichen Grundstück mit 20 m Frontläge

beträgt die Jahresgebühr somit für 2022 36,20 €, für 2023 54,40 € und für das Jahr 2024

voraussichtlich 60,00 €.

 

Lag der nstigste Preis für die Laubentsorgung im Jahr 2018 noch bei moderaten 24.000 €, erhöhte er sich im Laufe der Zeit auf um die 60.000 €/Jahr für 2022 (63.000 € lt. Abrechnung) und 2023 (59.000 € lt. Ausschreibung). Weitere Angebote lagen in den Jahren 2022 und 2023 bis zu 60% über dem wirtschaftlichsten Angebot. Perspektivisch ist mit weiteren Preissteigerungen zu rechnen.

 

Diese Kostensteigerungen aufgrund von Inflation und steigenden Personalkosten führen zu

Unverständnis bei den Grundsckseigentümer*Innen.

 

Hinzu kommen viele Beschwerden und Widersprüche in Bezug auf die Nichteinhaltung des

Tourenplans, was zum einen wiederum Unmut bei den Grundstückseigentümer*Innen

hervorbringt, zum anderen aber auch einen großen Verwaltungsaufwand (Telefonate,

Beantwortung von Beschwerden und Bearbeitung von Widersprüchen) mit sich zieht.

 

Gründe dafür sind u.a.:

 

  • bei entsprechender Witterung kann das vernässte Laub nicht aufgenommen werden
  • sagt die Satzung aus, dass Laub ab Herbst (kalendarisch) entsorgt wird, werden

bereits im Sommer Blüten der Bäume zusammengeharkt und liegengelassen (Verrottung)

  • neben Laub beinhalten die Haufen leider oftmals auch Äste und weiteren Unrat.

 

In Folge kommt es zum Ausfall der Technik und somit zu Verzögerungen.

Insbesondere ist hier mit, insoweit die Leistung zu Bewältigung der Laubentsorgung mit

entsprechender Technik (Schwenkarm, hohe Saugleistung) ausgeschrieben wird, sogar

mit Kosten in Höhe von 100.000 120.000 €/Jahr zu rechnen.

 

Aus diesen Gründen hat sich die Stadt Lauchhammer entschieden, wie in einigen

Kommunen schon angewandt, die Laubentsorgung auf die Grundstückseigentümer*Innen zu

übertragen.

 

Recherchen haben ergeben, dass es im Stadtgebiet ausreichend und kostengünstige

glichkeiten der Entsorgung gibt. Preise und eine Beispielrechnung für ein

durchschnittliches Grundstück mit einer Frontlänge von 20 m und 4 m³ Laub/Jahr sind aus

der Anlage 3 ersichtlich.

 

Mit Beschluss dieser Satzungsänderung wird dem Punkt 4.5 des

Haushaltssicherungskonzeptes für den Haushalt 2024 Rechnung getragen.

 

Bei einer Ausschreibung der Laubentsorgung ist bei anzunehmenden 90.000 /Jahr,

entfallen 11.800/Jahr (ca. 3,2 km) auf den Außenbereich, dessen Kosten von der Stadt

Lauchhammer getragen werden.

Die verbleibenden 78.200 (ca 21,6 km) r den Innenbereich darf die Stadt Lauchhammer

gem. § 49 a Abs. 6 BbgStrG nur zu 75% (58.650) auf die Anlieger umlegen; 25%, also

19.550 sind durch die Stadt Lauchhammer zu tragen.

 

Bei Übertragung der Laubentsorgung auf die Grundstückseigentümer ist somit ist auf

Grundlage des zu erwartenden Preises eine Einsparung von insgesamt 31.350/Jahr

(11.800 Innenbereich + 19.550 25% der Gesamtsumme) zu verzeichnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

545.1.00

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

545.1.01.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

111006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

432102

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2024

davon
2025

davon
2026

davon
2027

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



-31.350



-31.350



-31.350



-31.350

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

 

Anlage 1: 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die

 Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und die

 Erhebung von entsprechenden Gebühren (Reinigungs- und

 Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) vom 02.12.2021

 

Anlage 2: Synopse 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer

 über die Straßenreinigung, Laubentsorgung und den Winterdienst und

 die Erhebung von entsprechenden Gebühren (Reinigungs- und

 Gebührensatzung der Stadt Lauchhammer) vom 02.12.2021

 

Anlage 3: Preise und Beispielrechnungen zu Möglichkeiten der Laubentsorgung

 im Stadtgebiet Lauchhammer (Stand: 15.04.2024)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2021049VII 2. Änderung (93 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Synopse 2. Änderung SRSatzung (113 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zur BV 2021049VII 2. Änderung (53 KB)