Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt entsprechend § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplanes BP 4/2022 "Am Torfstichteich", in der Fassung vom 28.06.2023, redaktionell geändert am 08.02.2024, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Sachverhalt
Das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans fand vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsbericht erfasst. Aus dem Abwägungsbericht ergeben sich lediglich redaktionelle Korrekturen. Änderungserfordernisse für die vorgesehene Planung bestehen nicht.
Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 28.06.2023 wurde daraufhin am 08.02.2024 redaktionell korrigiert.
Gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch ist der Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ X ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein
Alle Beträge in EUR Anlagen Anlage 1: Plandokument Anlage 2: Deckblatt Anlage 3: Planzeichnung Anlage 4: Textfestsetzungen Anlage 5: Begründung Anlage 6: Umweltbericht Anlage 7: Artenschutzfachbeitrag Anlage 8: Schallgutachten Anlage 9: Sanierungskonzeption
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