Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2017/010/VI 1.Ä.  

 
 
Betreff: Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer
hier: namentliche Benennung der Mitglieder der Stadt Lauchhammer im Beirat
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
26.02.2024    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes März 2024      
Hauptausschuss Vorberatung
13.03.2024 
23. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
20.03.2024 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (24/03/05)  

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer stimmt der Berufung von Mirko Buhr und Manuela von Schroedel-Siemau in den Beirat der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer gemäß § 10 Absatz 4 der Satzung der Stiftung zu. 


Sachverhalt

 

Im Rahmen der zukünftigen Tourismusstrategie der Stadt Lauchhammer liegt ein Schwerpunkt auf der nachhaltigen Entwicklung des Kunstgussmuseums, dessen Träger die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer ist.

 

Dabei stehen nicht nur der Erhalt und Ausbau des Kunstgussmuseums zu einer touristischen Attraktion im Fokus, sondern auch der Gesamtkontext hinsichtlich eines tragfähigen Konzeptes „Kunstgusszentrum“ (Arbeitstitel) im Schulterschluss mit der Kunstgießerei und auch der Friedensgedächtniskirche und weiterer Akteure als perspektivisches Entwicklungsziel.

 

Die Stadt Lauchhammer engagiert sich seit vielen Jahren finanziell in nicht unerheblichem Umfang für den Betrieb des Museums.

 

Die nunmehr anstehenden Aufgaben für die Stadt Lauchhammer, im Rahmen der Umsetzung der sich aus dem Tourismuskonzept der Stadt Lauchhammer ableitenden Handlungserfordernisse, machen eine weitergehende Einflussnahme der Stadt Lauchhammer über das finanzielle Engagement hinaus, hinsichtlich der Mitbestimmung in der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer erforderlich.

 

In gemeinsamen Gesprächen mit der Stiftung wurde die Form der Beteiligungsmöglichkeit der Stadt Lauchhammer erläutert und die Berufung der Stadt Lauchhammer in den Beirat der Stiftung favorisiert. Da nur natürliche Personen in den Beirat berufen werden können, ist es erforderlich, die Entsendung der Vertreter der Stadt Lauchhammer namentlich zu benennen und per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu legitimieren.

 

Die Stadt Lauchhammer erhält als Beiratsmitglied der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer so die nötige Mitbestimmung, um die nachhaltige Entwicklung des Kunstgussmuseums und die perspektivische Entwicklung eines „Kunstgusszentrums“ im Sinne der gesamtstädtischen Entwicklung zu beeinflussen.

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2023

davon
2024

davon
2025

davon
2026

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR