Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Entgeltordnung für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen gemäß Anlage.
Sachverhalt Mit Beschlussfassung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2011 bestand die Aufgabenstellung, die Aufwendungen für den freiwilligen Aufgabenbereich der Stadt Lauchhammer zu reduzieren und dementsprechend die Einnahmesituation für die Bereitstellung kommunaler Objekte, Einrichtungen und Anlagen zu verbessern. Grundsätzlich sollen laut Vorgaben der Landesregierung zu kommunalen Haushalten 5 % des Ausgabevolumens für freiwillige Aufgaben eingesetzt werden. Die Stadt Lauchhammer hat Aufwendungen in Höhe von ca. 10 %. Hier ist eine Annäherung vorzunehmen.
Der Deckungsbetrag der gezahlten Betriebskosten für die Nutzung von ca. 34 kommunalen Objekten, die für die vielfältige Vereinsarbeit von ca. 84 Vereinen bereitgestellt werden, liegt bisher weit unter 20 %. Die Regularien der Kostenbeteiligung der Vereine sind derzeit sehr unterschiedlich und ungerecht.
Durch die Neufassung der Entgeltordnung sollen die Strukturen für eine gerechte und angemessene Kostenbeteiligung bei der Nutzung kommunaler Räumlichkeiten, Anlagen und Einrichtungen, sowie von Ausstattungsgegenständen geschaffen werden und somit ein einheitliches Verwaltungshandeln und Rechtsverbindlichkeit sichern.
Neben der Regelung eines Entgeltes für die Nutzung der Schulsporthallen (wie in der bisherigen Entgeltordnung) wurden Regelungen zur Nutzung weiterer kommunaler Räumlichkeiten, Anlagen und Einrichtungen wie u.a. sonstige schulische Räumlichkeiten, das Kulturhaus, die Mehrzweckhalle Kostebrau, der Schlosspark Lauchhammer-West und die Festwiese Grünewalde, Räumlichkeiten im Rathaus und in weiteren kommunalen Objekten aufgenommen. Gleichfalls erfolgte die Festsetzung eines Entgeltes für die Nutzung von Ausstattungsgegenständen in den Einrichtungen.
Weiterhin erfolgt eine klare Regelung zur Erhebung einer Grundmiete für die Nutzung der kommunalen Anlagen, sowie der 50 %igen Betriebskostenbeteiligung für alle Nutzergruppen. Durch die Regelung einer Erhöhung der Entgelte für die Nutzung der Turn- und Mehrzweckhallen für die Jahre 2013 und 2014 um jeweils 0,50 € soll den allgemeinen Preissteigerungen (die im Übrigen bei der BK-Umlegung Berücksichtigung finden) Rechnung getragen werden.
Eine Berücksichtigung des Kinder- und Jugendanteiles ist durch die Verrechnung eines Zuschusses entsprechend des Kinder- und Jugendanteils im Verein mit den Betriebskosten/ Nutzungsentgelten vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen ja* Auswirkungen je nach Grad der Inanspruchnahme
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Vereinsbezogene Gesamtbetrachtung aus Entgeltordnung und Vereinsförderrichtlinie
Alle Beträge in EUR.
Anlagen Entgeltordnung der Stadt Lauchhammer für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten und Anlagen, für die außerschulische Nutzung von Schul- und Sporteinrichtungen sowie übrigen Ausstattungsgegenständen.
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