Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2023/022/VII  

 
 
Betreff: Errichtung eines Spielplatzes in Lauchhammer-Ost
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Reiß, Carina
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
28.08.2023    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes September 2023      
Finanzausschuss Vorberatung
07.09.2023 
16. Sitzung des Finanzausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
13.09.2023 
21. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
20.09.2023 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (23/09/31)  
Anlagen:
Anlage zur BV 2023/022/VII

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beauftragt die Stadt Lauchhammer mit der Beantragung von LEADER-Fördermitteln in Höhe von 127.500,00 € (75% von 170.000,00 €) für die Maßnahme „Errichtung eines Spielplatzes an der Skateranlage auf dem Gelände des Sportforums Lauchhammer-Ost“ und beschließt die Aufnahme in den Haushalt 2024.


Sachverhalt

 

Das Stadtteilgremium Lauchhammer-Ost hat für die Errichtung eines Spielplatzes an der

Skateranlage im Sportforum Lauchhammer-Ost Eigenmittel in Höhe von 40.000,00 € über

Spenden akquiriert.

 

In diesem Zusammenhang soll auf der Skateranlage selbst die Oberfläche in Form einer

Risssanierung wiederhergestellt werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 10.000,00 €.

 

Die Stadt Lauchhammer wird, als Grundstückseigentümer, die Beantragung der Fördermittel in Höhe von 127.500,00 € und die Durchführung und Abrechnung der Maßnahme über-nehmen.

 

Das Einreichen der Projektblätter beim Regionalmanagement LEADER hat bis zum

29.09.2023 zu erfolgen. Der Vorstand der LAG "Energieregionen im Lausitzer Seenland" führt im November 2023 das Projektauswahlverfahren durch, dem sich die Antragstellung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung und Flurneuordnung anschließt.

 

Da die Spielgeräte und sonstigen Einrichtungen in das Eigentum der Stadt Lauchhammer übergehen werden, muss die Maßnahme im Haushalt 2024 der Stadt Lauchhammer dargestellt werden.

 

r das Vorhaben soll das Gesamtvolumen auf maximal 170.000,00 € (davon voraussichtlich 127.500,00 €rderung LEADER und 40.000,00 € aus Spenden sowie 2.500,00 € Eigenmittel der Stadt Lauchhammer) begrenzt werden.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

111.3.04

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

111.3.04.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

431006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

151002

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2023

davon
2024

davon
2025

davon
2026

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 


      167.500,00

      170.000,00



 



 

Alle Beträge in EUR


Anlage

Planentwurf Gestaltung Spielplatz

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2023/022/VII (534 KB)