Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 28/92 2.Ä. - III  

 
 
Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1204-3290-2 "Industrie- und Gewerbegebiet Lauchhammer-Ost" (ehem. Eisenwerk)
hier: Satzungsbeschluss zur 2. Änderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Stadtplanung/Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Bieback, Matthias
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
28.08.2023    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes September 2023      
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
06.09.2023 
15. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
13.09.2023 
21. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
20.09.2023 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (23/09/35)  
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 28/92 2.Ä. - III
Anlage 2 zur BV 28/92 2.Ä. - III

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt entsprechend

§ 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), die 2. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 1204-3209-2 "Industrie- und Gewerbegebiet Lauchhammer-Ost" (ehem. Eisenwerk)

der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 24.08.2023, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.


Sachverhalt

 

In der Zeit vom 06.07.2023 bis 04.08.2023 und mit Verlängerung bis 25.08.2023 fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1204-3209-2 "Industrie- und Gewerbegebiet Lauchhammer-Ost" (ehem. Eisenwerk) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 statt. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen der Stadt Lauchhammer keine Stellungnahmen vor.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsbericht erfasst. Aus dem Abwägungsbericht ergeben sich keine Änderungserfordernisse für die vorgesehene Planung.

 

Gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch ist der Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft.

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

511.1.01

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

511.1.01.01

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

111006

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2023

davon
2024

davon
2025

davon
2026

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



8.000



8.000



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

Anlage 1 Begründung

Anlage 2 -  Satzung mit Planzeichnung und Textteil

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 28/92 2.Ä. - III (3088 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 28/92 2.Ä. - III (2110 KB)