Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt entsprechend § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1204-3209-2 "Industrie- und Gewerbegebiet Lauchhammer-Ost" (ehem. Eisenwerk) der Stadt Lauchhammer in der Fassung vom 24.08.2023, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Sachverhalt
In der Zeit vom 06.07.2023 bis 04.08.2023 und mit Verlängerung bis 25.08.2023 fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1204-3209-2 "Industrie- und Gewerbegebiet Lauchhammer-Ost" (ehem. Eisenwerk) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 statt. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen der Stadt Lauchhammer keine Stellungnahmen vor.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die abwägungsrelevanten Belange ermittelt und in einem Abwägungsbericht erfasst. Aus dem Abwägungsbericht ergeben sich keine Änderungserfordernisse für die vorgesehene Planung.
Gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch ist der Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Anlage 1 – Begründung Anlage 2 - Satzung mit Planzeichnung und Textteil
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