Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetztes (BbgKWahlG) i. V. m. § 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV), die bisherige Einteilung des Wahlgebietes beizubehalten und nur 1 Wahlkreis zu bilden.
Sachverhalt
Basierend auf § 20 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) kann das Wahlgebiet bei Kommunen zwischen 2500 und 35000 Einwohnern in 1 bis maximal 4 Wahlkreise eingeteilt werden.
Da sich bei den letzten Wahlen bewährt hat, dass in der Stadt Lauchhammer nur 1 Wahlkreis gebildet wird, sollte auch diesmal so verfahren werden.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
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