Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2023/018/VII  

 
 
Betreff: Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise und deren Abgrenzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Rother, Jörg
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
28.08.2023    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes September 2023      
Hauptausschuss Vorberatung
13.09.2023 
21. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
20.09.2023 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (23/09/28)  

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetztes (BbgKWahlG) i. V. m. § 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV), die bisherige Einteilung des Wahlgebietes beizubehalten und nur 1 Wahlkreis zu bilden.   


 

Sachverhalt

 

Basierend auf § 20 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) kann das Wahlgebiet bei Kommunen zwischen 2500 und 35000 Einwohnern in 1 bis maximal 4 Wahlkreise eingeteilt werden.

 

Da sich bei den letzten Wahlen bewährt hat, dass in der Stadt Lauchhammer nur 1 Wahlkreis gebildet wird, sollte auch diesmal so verfahren werden.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2023

davon
2024

davon
2025

davon
2026

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR