Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beruft auf der Grundlage des § 15 des Brandenburgischen Kommuanlwahlgesetzes (BbgKWahlG) i. V. m. § 2 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) für die allgemeinen Kommunalwahlen im Wahlgebiet der Stadt Lauchhammer und deren Ortsteile:
Sachverhalt
Für eine ordnungs- und fristgemäße Vorbereitung und Durchführung von zukünftigen kommunalen Wahlen und Abstimmungen macht es sich gem. § 15 Abs. 1 BbgKWahlG und § 2 Abs. 1 BbgKWahlV erforderlich, die Berufung des Wahlleiters und der Stellvertreterin rechtzeitig vorzunehmen.
Von der personellen Untersetzung wird vorgeschlagen, als Wahlleiter den neuen Justitiar, Herrn Wieland Roselt, zu berufen. Als Stellvertreterin soll Frau Sandra Degen, die bereits Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl hat, berufen werden.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR
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