Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 3. Änderungs-satzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lauchhammer - Friedhofsgebührensatzung - vom 09.12.2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 23.03.2023, gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur Kenntnis. Sachverhalt
Die bestehenden Urnenrasengrabanlagen in Lauchhammer-Mitte sind voll belegt und sollen aufgrund des zu hohen Aufwandes in der Pflege vom Friedhofspersonal, nach Ablauf der Liegezeit der Urnen (15 Jahre), so nicht weitergeführt werden.
Auf dem Friedhof in Lauchhammer-Mitte wurde eine neue halbanonyme Urnengrabanlage mit einer Stele (Umgestaltung der abgelaufenen Urnenrasengrabanlage mit einer Grabtafel) errichtet, die in der Friedhofssatzung und – gebührensatzung noch nicht enthalten ist. Mit der neuen Urnengrabanlage ist es wieder möglich, nur eine Stelle zu erwerben.
Aufgrund des hohen Pflegeaufwandes der Urnenrasengrabanlagen (der seit dem letzten Zeitpunkt der letzten Kalkulation erheblich gestiegen ist) wurde auch hier der Preis für die Nutzung und Pflege neu kalkuliert (siehe Anlage 2).
Die zwei vorgenommenen Änderungen des ursprünglichen Satzungstextes (Ergänzung des § 5 um die Ziffer 8 und Änderung der Gebühr Ziffer 6) sind aus der als Anlage 3 beigefügten Synopse ersichtlich.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ x ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Anlage 1 - 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lauchhammer – Friedhofsgebühren- satzung – vom 09.12.2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 23.03.2023 Anlage 2 - Kalkulation der Urnenanlagen Anlage 3 - Synopse
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||