Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2011/030/V 3.Ä.  

 
 
Betreff: 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lauchhammer - Friedhofsgebührensatzung - vom 09.12.2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 23.03.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Gebäudemanagement, Bauverwaltung und Bauhof Bearbeiter/-in: Reiß, Carina
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
28.08.2023    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes September 2023      
Finanzausschuss Vorberatung
07.09.2023 
16. Sitzung des Finanzausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
13.09.2023 
21. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
20.09.2023 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (23/09/24)  
Anlagen:
Anlage 1 zur BV 2011/030/V 3.Ä
Anlage 2 zur BV 2011/030/V 3.Ä - Kalkulation URG
Anlage 2 zur BV 2011/030/V 3.Ä. - Kalkulation US
Anlage 3 zur BV 2011/030/V 3.Ä.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 3. Änderungs-satzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lauchhammer - Friedhofsgebührensatzung - vom 09.12.2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 23.03.2023, gemäß Anlage 1 und nimmt die Kalkulation lt. Anlage 2 zustimmend zur Kenntnis.  


Sachverhalt

 

Die bestehenden Urnenrasengrabanlagen in Lauchhammer-Mitte sind voll belegt und sollen aufgrund des zu hohen Aufwandes in der Pflege vom Friedhofspersonal, nach Ablauf der Liegezeit der Urnen (15 Jahre), so nicht weitergeführt werden.

 

Auf dem Friedhof in Lauchhammer-Mitte wurde eine neue halbanonyme Urnengrabanlage mit einer Stele (Umgestaltung der abgelaufenen Urnenrasengrabanlage mit einer Grabtafel) errichtet, die in der Friedhofssatzung und gebührensatzung noch nicht enthalten ist. Mit der neuen Urnengrabanlage ist es wieder möglich, nur eine Stelle zu erwerben.

 

Aufgrund des hohen Pflegeaufwandes der Urnenrasengrabanlagen (der seit dem letzten Zeitpunkt der letzten Kalkulation erheblich gestiegen ist) wurde auch hier der Preis für die Nutzung und Pflege neu kalkuliert (siehe Anlage 2).               

 

Die zwei vorgenommenen Änderungen des ursprünglichen Satzungstextes (Ergänzung des § 5 um die Ziffer 8 und Änderung der Gebühr Ziffer 6) sind aus der als Anlage 3 beigefügten Synopse ersichtlich.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [  ] Ja  [ x  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

553.1.00.08 + 553.1.00.23

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

471210 471810

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

432111/391111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2023

davon
2024

davon
2025

davon
2026

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 


460,00
 


1.790,00
 


3.120,00


4.450,00
 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 

 

       7.275,00

 

        19.950,00

 

        19.950,00

 

        19.950,00

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

Anlage 1 -  3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die

  Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lauchhammer Friedhofsgebühren-

  satzung    vom 09.12.2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 23.03.2023

Anlage 2 - Kalkulation der Urnenanlagen

Anlage 3 - Synopse

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV 2011/030/V 3.Ä (97 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV 2011/030/V 3.Ä - Kalkulation URG (320 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 zur BV 2011/030/V 3.Ä. - Kalkulation US (316 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 3 zur BV 2011/030/V 3.Ä. (12 KB)