Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 4. Änderungs- satzung zur Friedhofssatzung der Stadt Lauchhammer vom 09. Dezember 2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 23. März 2023, gemäß Anlage 1. Sachverhalt
Auf Grund der Errichtung einer neuen Art von Urnenanlagen (halbanonyme Urnengrab-anlagen mit Stele) auf den Friedhöfen, ist jeweils eine Änderung/Ergänzung des § 25 und des § 36 (hinsichtlich der entsprechenden Gestaltungsvorschriften in dessen Ziffer 4 Buchstabe f) der Friedhofssatzung notwendig.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Anlage 1: 4. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Lauchhammer vom Anlage 2: Synopse
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