Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer stimmt dem Abschluss der Umstufungsvereinbarung zum Bauvorhaben „Ausbau der B169 zwischen BAB 13 und Plessa B169 (ABS 210 Km 0,196 bis ABS 240 km 3,764)“ zwischen dem Land Brandenburg, dem Landkreis Oberspreewald – Lausitz, der Stadt Lauchhammer, der Stadt Schwarzheide und der Gemeinde Plessa gemäß Anlage zu. Sachverhalt
Die L63 wird ab dem (Netzknoten 4548017) Kreisverkehr Finsterwalder Straße – Grundhofstraße in Lauchhammer-Mitte künftig über die derzeitigen Gemeindestraßen „Grundhofstraße“, „Stadtring West“, „Stadtring Mitte“, „Ortrander Straße“ und Straße „An der Schwarzen Elster“ zur B169 geführt. Dieser Streckenzug soll zudem als Umleitungstrecke für den vorgesehenen Ausbau der B 169 zwischen der AS Ruhland der A13 und der OU Plessa genutzt werden.
Durch die künftige Führung des Landesstraßenverkehrs erhalten die o.g. Gemeindestraßen eine regionale Verkehrsbedeutung, sie sind deshalb mit Fertigstellung und Verkehrsfreigabe des neuen Straßenzuges der L63 zur Landesstraße aufzustufen.
Der alte Verlauf der L63 nördlich der B169 zwischen dem Abzweig am Schlosspark (Netzknoten 4548004) und dem Kreisverkehr Finsterwalder Straße – Grundhofstraße in Lauchhammer-Mitte (Netzknoten 4548017) ist entsprechend der geänderten Verkehrsbedeutung zur Kreisstraße abzustufen.
Der neue Anschlussbereich dieser Gemeindestraße zur Anbindung B169alt/L63 nach Schraden (Länge 0,285 km) wird als Gemeindestraße gewidmet.
Die verlassene Teilstrecke der B169 im Abschnitt 240 km 0,000 bis 3,657, Abzweig Schraden bis Gemeindegrenze Plessa wird zur sonstigen öffentlichen Straße abgestuft.
Im (NK 4548004) Abzweig Schlosspark besteht eine höhengleiche Kreuzung zwischen der Bundesstraße 169, der Landesstraße 63 sowie der Kreisstraße 6607. Diese höhengleiche Kreuzung wird in eine höhenungleiche Kreuzung umgewandelt. Das geplante Brückenbauwerk (BW6) überspannt die B169 im Zuge der Kreisstraße 6607 Tettauer Straße. Mit Verkehrsfreigabe der K6607neu ändert sich die Verkehrsbedeutung der Teilstrecke der bisherigen Kreisstraße im Abschnitt 40 km 3,554 bis 3,696. Die Teilstrecke (Länge: 0,142km) wird daher zur Gemeindestraße umgestuft (abgestuft).
Der Knotenpunkt 4 (B169alt/K6607 „Tettauer Str.“/Bootshausweg) verknüpft die K6607 „Tettauer Str.“ mit der B169(alt) und dem zukünftigen Bootshausweg. Über den Knotenpunkt wird in Verbindung mit dem Anschluss der B169alt auch die Radverkehrsverbindung zum „Stackenweg“ („Tour Brandenburg“/ „Niederlausitzer Bergbautour“) sichergestellt. Mit Verkehrsfreigabe werden die neuen Anschlussbereiche (Länge 0,767 km) B169alt/K6607 (Tettauer Straße) als Gemeindestraße gewidmet. Um die Zuwegung der neben der B 169 neu liegenden Grundstücke zu gewährleisten, werden in etwa parallel zur Bundesfernstraße nachfolgende sonstige öffentliche Straßen auf Kosten der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) gebaut:
Weg 7 südlich der B169 - Bahnbrücke Weg 8 südlich der B169 - Bahnbrücke Weg 9 parallel zum alten Deich; Anbindung Bootshausweg (Weg 9) wird wegen der Anbindung an die Gemeindestraße „Bootshausweg“ eine Gemeindestraße. Weg 10 zur Anbindung des KP5 – Abzweig Schraden Weg 11 nördlich der B169 - Erschließung Feld
Am Abzweig „Bärhaus-Forststraße“ besteht eine höhengleiche Kreuzung. Die Forststraße wird zukünftig mittels eines Brückenbauwerkes über die B169 überführt (BW5). Die Kosten für BW5 trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) allein. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Straßenbaulast/Unterhaltsverpflichtung für die Brücke, die Stadt Lauchhammer ist für die anderen öffentlichen Straßen (Brückenzufahrt) unterhaltspflichtig.
Die geplante Nutzung des Streckenzuges „Grundhofstraße“ - „Stadtring West“ - „Stadtring Mitte“ - „Ortrander Straße“ - Straße „An der Schwarzen Elster“ als Umleitungsstrecke für den Ausbau der B169 macht einen vorgelagerten Ausbau der Grundhofstraße zwischen den Kreisverkehren mit der L63 „Finsterwalder Straße“ (Netzknoten NK 4548 017) und dem Stadtring West erforderlich. Dieser ist zwingend mit dem Ausbau der B169 gekoppelt.
Der Bund ist ersatz- und kostenpflichtig für den Ausbau der Grundhofstraße. Art und Umfang des Ausbaus der Grundhofstraße bestimmen sich nach den beigefügten Plänen der Straßenbauverwaltung, Stand 12/2021.
Die Maßnahmen werden wie folgt beschrieben:
Für die zukünftigen Unterhaltungsmaßnahmen für abgestufte Streckenbereiche der B169 zahlt der Bund der Stadt Lauchhammer einen einmaligen Ablösungsbetrag nach der Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeiträgen, deren Höhe von der Straßenbauverwaltung auf der Grundlage der Ausschreibungsergebnisse berechnet werden. Für zukünftige Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen auf Gemeindegebiet wird die Stadt Lauchhammer die Straßenbaulast tragen.
Der Landkreis Oberspreewald Lausitz und die Stadt Schwarzheide haben bereits diese Umstufungsvereinbarung unterzeichnet.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja Die zusätzlichen Kosten können noch nicht beziffert werden. Sie entstehen durch die, mit den Widmungen zusammenhängenden Verkehrssicherungspflichten. Bei der Grundhofstraße werden Planungs- Abriss- und Vermessungskosten anfallen.
Alle Beträge in EUR Anlage - Umstufungsvereinbarung - Anlagen zur Umstufungsvereinbarung: Hinweis: Die Verwendung der Unterlagen ist ausschließlich für die abzuschließende Vereinbarung vorgesehen. Das Gesamtvorhaben befindet sich aktuell in Vorbereitung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens, geregelt durch das Verwaltungsverfahrensgesetz. Im Zuge dieses Verfahrens werden die Unterlagen dann im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
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