Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2023/023/VII  

 
 
Betreff: Umstufungsvereinbarung zum Bauvorhaben Ausbau der B169 zwischen BAB 13 und Plessa B 169
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Roselt, Wieland
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
28.08.2023    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes September 2023      
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Vorberatung
06.09.2023 
15. Sitzung des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
13.09.2023 
21. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
20.09.2023 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Anlagen:
Anlage zur BV 2023/023/VII - Umstufungsvereinbarung
Anlage zur Umstufungsvereinbarung: Umstufungsplan, Stand 29.10.2021
Anlage zur Umstufungsvereinbarung: Tabelle Widmung, Einziehung, Ab- und Aufstufungen, Stand 24.10.2022
Anlage zur Umstufungsvereinbarung: Tabelle Wegekonzept, Stand 24.10.2022
Anlage zur Umstufungsvereinbarung: Lageplan
Anlage zur Umstufungsvereinbarung: Lageplan

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer stimmt dem Abschluss der

Umstufungsvereinbarung zum Bauvorhaben „Ausbau der B169 zwischen BAB 13 und Plessa

B169 (ABS 210 Km 0,196 bis ABS 240 km 3,764)“ zwischen dem Land Brandenburg, dem

Landkreis Oberspreewald Lausitz, der Stadt Lauchhammer, der Stadt Schwarzheide und der Gemeinde Plessa gemäß Anlage zu.    


Sachverhalt

 

Mit dem geplanten Ausbau der B169 als Kraftfahrstraße und der damit verbundenen Reduzierung höhengleicher Knotenpunkte ist die Führung der L63 im Straßennetz neu zu organisieren. In diesem Zusammenhang wird die Verknüpfung der B169 mit der L63 „Tettauer Straße“ am Schlosspark und die Verknüpfung Forststraße rhaus  in der Stadt Lauchhammer entfallen.

 

Die L63 wird ab dem (Netzknoten 4548017) Kreisverkehr Finsterwalder Straße Grundhofstraße in Lauchhammer-Mitte künftig über die derzeitigen Gemeindestraßen „Grundhofstraße“, „Stadtring West“, „Stadtring Mitte“, „Ortrander Straße“ und Straße „An der Schwarzen Elster“ zur B169 geführt. Dieser Streckenzug soll zudem als Umleitungstrecke für den vorgesehenen Ausbau der B 169 zwischen der AS Ruhland der A13 und der OU Plessa genutzt werden.

 

Durch die künftige Führung des Landesstraßenverkehrs erhalten die o.g. Gemeindestren eine regionale Verkehrsbedeutung, sie sind deshalb mit Fertigstellung und Verkehrsfreigabe des neuen Straßenzuges der L63 zur Landesstraße aufzustufen.

 

Der alte Verlauf der L63 nördlich der B169 zwischen dem Abzweig am Schlosspark  (Netzknoten 4548004) und dem Kreisverkehr Finsterwalder Straße Grundhofstraße in Lauchhammer-Mitte (Netzknoten 4548017) ist entsprechend der geänderten Verkehrsbedeutung zur Kreisstraße abzustufen.

 

Die verlassene Teilstrecke der B169 im Abschnitt 220 km 0,237 bis 1,702, Abzweig Schlosspark bis zum Abzweig Schraden wird zur Gemeindestraße abgestuft.

Der neue Anschlussbereich dieser Gemeindestraße zur Anbindung B169alt/L63 nach Schraden (Länge 0,285 km) wird als Gemeindestraße gewidmet.

 

Die verlassene Teilstrecke der B169 im Abschnitt 240 km 0,000 bis 3,657, Abzweig Schraden bis Gemeindegrenze Plessa wird zur sonstigen öffentlichen Straße abgestuft.

 

Im (NK 4548004) Abzweig Schlosspark besteht eine höhengleiche Kreuzung zwischen der Bundesstraße 169, der Landesstraße 63 sowie der Kreisstraße 6607. Diese höhengleiche Kreuzung wird in eine höhenungleiche Kreuzung umgewandelt.

Das geplante Brückenbauwerk (BW6) überspannt die B169 im Zuge der Kreisstraße 6607 Tettauer Straße.

Mit Verkehrsfreigabe der K6607neu ändert sich die Verkehrsbedeutung der Teilstrecke der bisherigen Kreisstraße im Abschnitt 40 km 3,554 bis 3,696. Die Teilstrecke (Länge: 0,142km) wird daher zur Gemeindestraße umgestuft (abgestuft).

 

Der Knotenpunkt 4 (B169alt/K6607 „Tettauer Str.“/Bootshausweg) verknüpft die K6607 „Tettauer Str.“ mit der B169(alt) und dem zukünftigen Bootshausweg.

Über den Knotenpunkt wird in Verbindung mit dem Anschluss der B169alt auch die Radverkehrsverbindung zum „Stackenweg“ („Tour Brandenburg“/ „Niederlausitzer Bergbautour“) sichergestellt.

Mit Verkehrsfreigabe werden die neuen Anschlussbereiche (Länge 0,767 km) B169alt/K6607 (Tettauer Straße) als Gemeindestraße gewidmet.

Der Anschlussbereich östlich des KP4 an den Bootshausweg über eine Länge von 830 m (=Weg 9) wird mit Verkehrsfreigabe als Gemeindestraße gewidmet.

Um die Zuwegung der neben der B 169 neu liegenden Grundstücke zu gewährleisten, werden in etwa parallel zur Bundesfernstraße nachfolgende sonstige öffentliche Straßen auf Kosten der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) gebaut:

 

Weg 7   dlich der B169 - Bahnbrücke

Weg 8   dlich der B169 - Bahnbrücke

Weg 9  parallel zum alten Deich; Anbindung Bootshausweg (Weg 9) wird wegen der

Anbindung an die Gemeindestraße „Bootshausweg“ eine Gemeindestraße.

Weg 10   zur Anbindung des KP5 Abzweig Schraden

Weg 11   rdlich der B169 - Erschließung Feld 

 

Am Abzweig „rhaus-Forststraße“ besteht eine höhengleiche Kreuzung. Die Forststraße wird zukünftig mittels eines Brückenbauwerkes über die B169 überführt (BW5).

Die Kosten für BW5 trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) allein.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Straßenbaulast/Unterhaltsverpflichtung für die Brücke, die Stadt Lauchhammer ist für die anderen öffentlichen Straßen (Brückenzufahrt) unterhaltspflichtig.

 

Die geplante Nutzung des Streckenzuges „Grundhofstraße“ - „Stadtring West“ - „Stadtring Mitte“ - „Ortrander Straße“ - Straße „An der Schwarzen Elster“ als Umleitungsstrecke für den Ausbau der B169 macht einen vorgelagerten Ausbau der Grundhofstraße zwischen den Kreisverkehren mit der L63 „Finsterwalder Straße“ (Netzknoten NK 4548 017) und dem Stadtring West erforderlich. Dieser ist zwingend mit dem Ausbau der B169 gekoppelt.

 

Der Bund ist ersatz- und kostenpflichtig für den Ausbau der Grundhofstraße. Art und Umfang des Ausbaus der Grundhofstraße bestimmen sich nach den beigefügten Plänen der Straßenbauverwaltung, Stand 12/2021.

 

Die Maßnahmen werden wie folgt beschrieben:

  • Grundhafter Ausbau der Fahrbahn der Grundhofstraße über eine Länge von ca. 768m
  • Grundhafte Erneuerung des Gehweges auf der nördlichen Straßenseite in einer Breite von 2,50m
  • Erneuerung der Entwässerung als offene Entwässerung in eine Mulde auf der südlichen Straßenseite
  • Erneuerung der Straßenbeleuchtung

 

Die Stadt Lauchhammer ist allein verantwortlich für die Planung von Rückbau und Erneuerung der Straßenbeleuchtung und trägt auch die damit verbundenen Kosten. Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) zahlt an die Stadt Lauchhammer eine Entschädigung in Höhe des Restwertes der im Bereich der Grundhofstraße vorhandenen Beleuchtung zum Zeitpunkt der Übernahme der Grundhofstraße

 

r die zukünftigen Unterhaltungsmaßnahmen für abgestufte Streckenbereiche der B169 zahlt der Bund der Stadt Lauchhammer einen einmaligen Ablösungsbetrag nach der Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeiträgen, deren Höhe von der Straßenbauverwaltung auf der Grundlage der Ausschreibungsergebnisse berechnet werden.

r zukünftige Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen auf Gemeindegebiet wird die Stadt Lauchhammer die Straßenbaulast tragen.

 

Der Landkreis Oberspreewald Lausitz und die Stadt Schwarzheide haben bereits diese Umstufungsvereinbarung unterzeichnet.

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ja

Die zusätzlichen Kosten können noch nicht beziffert werden. Sie entstehen durch die, mit den Widmungen zusammenhängenden Verkehrssicherungspflichten. Bei der Grundhofstraße werden Planungs- Abriss- und Vermessungskosten anfallen.

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2023

davon
2024

davon
2025

davon
2026

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 



 



 



 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlage

-          Umstufungsvereinbarung

-          Anlagen zur Umstufungsvereinbarung:
- Umstufungsplan, Stand 29.10.2021
- Tabelle Widmung, Einziehung, Ab- und Aufstufungen, Stand 24.10.2022
- Tabelle Wegekonzept, Stand 24.10.2022
- Lagepläne Grundhofstraße, Stand 12/2021

Hinweis: Die Verwendung der Unterlagen ist ausschließlich für die abzuschließende Vereinbarung vorgesehen. Das Gesamtvorhaben befindet sich aktuell in Vorbereitung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens, geregelt durch das Verwaltungsverfahrensgesetz. Im Zuge dieses Verfahrens werden die Unterlagen dann im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2023/023/VII - Umstufungsvereinbarung (188 KB)    
Anlage 4 2 Anlage zur Umstufungsvereinbarung: Umstufungsplan, Stand 29.10.2021 (7912 KB)    
Anlage 5 3 Anlage zur Umstufungsvereinbarung: Tabelle Widmung, Einziehung, Ab- und Aufstufungen, Stand 24.10.2022 (230 KB)    
Anlage 6 4 Anlage zur Umstufungsvereinbarung: Tabelle Wegekonzept, Stand 24.10.2022 (531 KB)    
Anlage 2 5 Anlage zur Umstufungsvereinbarung: Lageplan (944 KB)    
Anlage 3 6 Anlage zur Umstufungsvereinbarung: Lageplan (852 KB)