Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2021/019/VII 2.Ä.  

 
 
Betreff: 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Kostenbeteiligung an der Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstätte "Villa Regenbogen" vom 11.06.2021 (Essengeldsatzung), geändert durch Satzung vom 08.12.2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: von Schroedel-Siemau, Manuela
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
28.08.2023    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes September 2023      
Finanzausschuss Vorberatung
07.09.2023 
16. Sitzung des Finanzausschusses      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
11.09.2023 
15. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
13.09.2023 
21. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
20.09.2023 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (23/09/25)  
Anlagen:
2. Änderungssatzung Essengeld

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostenbeteiligung an der Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ vom 11.06.2021 (Essengeldsatzung), geändert durch Satzung vom 08.12.2022 gemäß der Anlage.


Sachverhalt

 

Gemäß § 17 Absatz 1 Kitagesetz Brandenburg (KitaGBbg) haben die Personensorge-berechtigten (Eltern) einen Zuschuss zu den Kosten der Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen (Essengeld) zu entrichten.

Dieser Zuschuss ist nicht in den Kitagebühren/Elternbeiträgen enthalten und muss daher ebenfalls geregelt werden.

Aufgrund der Preisanpassung des Essenanbieters war es notwendig, die Kostenkalkulation für die Mittagessenversorgung für die Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ zu überarbeiten, um die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Eltern neu zu ermitteln.

r die kommunale Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ erfolgt die Regelung im § 1 der
2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstäte „Villa Regenbogen“ vom 11.06.2021 (Essengeldsatzung), geändert durch Satzung vom 08.12.2022, die als Anlage beigefügt ist.

Die Höhe des Essengeldes ändert sich von bisher 1,35 € pro Portion und Versorgungstag auf nunmehr 1,59 € pro Portion und Versorgungstag.

Der erhöhte Essenpreis reduziert sich um den Eigenanteil der Eltern und wird durch den Caterer direkt der Stadt Lauchhammer in Rechnung gestellt. Der erhöhte Eigenanteil der Eltern laut Satzungsänderung wird somit an den Caterer geleistet. Dadurch erhöht sich auf Grund der gestiegenen Essenpreise trotz Anhebung der Beteiligung der Eltern am Mittagessen der Aufwand für die Stadt geschätzt um 2.000 €.


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2023

davon
2024

davon
2025

davon
2026

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand



 


 

500,-


 

2000,-

 

 

2000,-

 

 

 

2000,-

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Kostenbeteiligung an der Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstätte "Villa Regenbogen" vom 11.06.2021 (Essengeldsatzung), geändert durch Satzung vom 08.12.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Änderungssatzung Essengeld (51 KB)