Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostenbeteiligung an der Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ vom 11.06.2021 (Essengeldsatzung), geändert durch Satzung vom 08.12.2022 gemäß der Anlage. Sachverhalt
Gemäß § 17 Absatz 1 Kitagesetz Brandenburg (KitaGBbg) haben die Personensorge-berechtigten (Eltern) einen Zuschuss zu den Kosten der Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen (Essengeld) zu entrichten. Dieser Zuschuss ist nicht in den Kitagebühren/Elternbeiträgen enthalten und muss daher ebenfalls geregelt werden. Aufgrund der Preisanpassung des Essenanbieters war es notwendig, die Kostenkalkulation für die Mittagessenversorgung für die Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ zu überarbeiten, um die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Eltern neu zu ermitteln. Für die kommunale Kindertagesstätte „Villa Regenbogen“ erfolgt die Regelung im § 1 der Die Höhe des Essengeldes ändert sich von bisher 1,35 € pro Portion und Versorgungstag auf nunmehr 1,59 € pro Portion und Versorgungstag. Der erhöhte Essenpreis reduziert sich um den Eigenanteil der Eltern und wird durch den Caterer direkt der Stadt Lauchhammer in Rechnung gestellt. Der erhöhte Eigenanteil der Eltern laut Satzungsänderung wird somit an den Caterer geleistet. Dadurch erhöht sich auf Grund der gestiegenen Essenpreise trotz Anhebung der Beteiligung der Eltern am Mittagessen der Aufwand für die Stadt geschätzt um 2.000 €. Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ x ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lauchhammer über die Kostenbeteiligung an der Versorgung mit Mittagessen in der städtischen Kindertagesstätte "Villa Regenbogen" vom 11.06.2021 (Essengeldsatzung), geändert durch Satzung vom 08.12.2022
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