Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2017/018/VI 5.Ä.  

 
 
Betreff: Gemeinsames Konzept für Betrieb, Finanzierung und Entwicklung des Kunstgussmuseums und der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum
hier: Freigabe des flexiblen Zuschusses für das Jahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:FB Bildung, Soziales und Bürgerservice Bearbeiter/-in: Wiedemann, Manja
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
28.08.2023    Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes September 2023      
Finanzausschuss Vorberatung
07.09.2023 
16. Sitzung des Finanzausschusses      
Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss Vorberatung
11.09.2023 
15. Sitzung des Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-, Sport- und Kulturausschusses      
Hauptausschuss Vorberatung
13.09.2023 
21. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
20.09.2023 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (23/09/26)  
Anlagen:
Anlage BV 2017/018/VI 5. Ä

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Freigabe des flexiblen Zuschusses der Stadt Lauchhammer an die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer für die Finanzierung des Kunstgussmuseums und der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum in Höhe von 30.000 Euro für das Jahr 2023.


Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 27.09.2017 zur Umsetzung des Gemeinsamen Konzepts für Betrieb, Finanzierung und Entwicklung des Kunstgussmuseums und der touristischen Informationsstelle am Kunstgussmuseum und dem daraus resultierenden Vertrag wurde der Stiftung Kunstgussmuseum eine jährliche institutionelle Förderung in Form eines kombinierten Zuschusses gewährt, welcher sich in 2 Teile aufgliedert:

 

Teil 1: Festzuschuss (verbindlich) in Höhe von 61.000 € / Jahr

Teil 2: Flexibler Zuschuss von maximal 30.000 € / Jahr.

 

Die Gesamtsumme des Zuschusses (91.000 €) ist planerisch im Haushalt berücksichtigt.

 

Der flexible Zuschuss soll demnach anteilig oder in Gänze zum Tragen kommen, wenn nachweislich alle sonstigen Zuschuss-/Einnahme-/Einsparungsmöglichkeiten im jeweiligen Jahr ausgeschöpft wurden.

 

Nach Einschätzung der Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer lässt sich in Auswertung der diesjährigen Einnahmen aus dem Betrieb des Kunstgussmuseums mit der touristischen Informationsstelle erkennen, dass diese nicht kostendeckend sein werden.

Der durchaus verbesserten Einnahmesituation stehen jedoch steigende Lohn-, Energie- und Versicherungskosten gegenüber.

 

Gründe für die Lohnsteigerungen sind u.a. die Anpassungen der Arbeitszeit der Beschäftigten an das steigende Aufgabenvolumen und die Anpassung der Stundenlöhne. Die Auswirkungen der Energiekostenkrise begründen die steigenden Kosten in diesem Bereich.

Eine weitere Erhöhung der Einnahmen mit attraktiven Angeboten durch Schaugüsse und Führungen in der Kunstgießerei ist durch die weiterhin eingeschränkte Einbindung der Gießerei durch dortige notwendige Modernisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen nach wie vor nicht umsetzbar.

 

Die Stiftung Kunstgussmuseum Lauchhammer ist um die Finanzierung der Aufwendungen durch sonstige öffentliche Mittel, Spenden oder sonstige Zuwendungen bemüht. Dies ist dem Finanzplan des Kunstgussmuseum mit der touristischen Informationsstelle für das Jahr 2023 zu entnehmen.

Allerdings stehen diese Mittel nicht in den notwendigen Höhen zur Verfügung, so dass trotz wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung im lfd. Betrieb, eine Finanzierung ohne die Freigabe des flexiblen Zuschusses nicht möglich ist.

 

Das Kunstgussmuseum mit der touristischen Informationsstelle und dessen Außenwirkung ist wesentlicher Bestandteil der zukünftigen Ausrichtung Lauchhammers als Kunstguss Stadt sowie des Strukturförderprojektes „Erz und Kohle Bildungs- & Erlebniszentrum für Kunstguss und Industriekultur“ / Transformation 1.535°. Die Qualität und Quantität des Angebotes sind zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln. Daher wird die Freigabe des flexiblen Zuschusses für das Jahr 2023 befürwortet.

 

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen nein

 

Produkt:

 

252.1.00

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

252.1.00.01

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

111006

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

531810

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2023

  davon
2024

davon
2025

davon
2026

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
Aufwand


 


 

 

 

 



 

Auswirkungen Finanzhaushalt:
Einzahlung
Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlagen

Antrag auf flexiblen Zuschuss zum Betrieb von Info-Punkt und

Kunstgussmuseum für das Jahr 2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage BV 2017/018/VI 5. Ä (494 KB)