Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer

Vorlage - 2023/008/VII  

 
 
Betreff: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gegenseitige überörtliche Hilfe bei Brandeinsätzen, Hilfeleistungen und Ausbildungen zwischen der Stadt Lauchhammer und dem Amt Ortrand
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Federführend:Stabstelle Recht Bearbeiter/-in: Thielicke, Karina
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Vorberatung
06.06.2023    Beratung der Arbeitsgruppe - BV in Vorbereitung des SVV-Sitzungslaufes Juni 2023      
Hauptausschuss Vorberatung
21.06.2023 
20. Sitzung des Hauptausschusses      
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
28.06.2023 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung   (23/06/14)  
Anlagen:
Anlage zur BV 2023/008/VII

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt den Abschluss der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gegenseitige überörtliche Hilfe bei Brand-einsätzen, Hilfeleistungen und Ausbildungen zwischen der Stadt Lauchhammer und dem Amt Ortrand gemäß der Anlage und beauftragt den Bürgermeister, diese zu unterzeichnen.


Sachverhalt

 

Ziel und Zweck dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist einerseits die Verbesserung der Planungssicherheit für die Einsatzvorbereitung und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Lauchhammer und des Amtes Ortrand und die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen in einem integrierten Hilfeleistungssystem bei Brandgefahren (Brandschutz), bei anderen Gefahren in Not- und Unglücksfällen (Hilfeleistung) und bei Großschadensereignissen und Katastrophen (Katastrophenschutz).

 

Andererseits sollen im Rahmen der Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Lauchhammer und des Amtes Ortrand die bestehenden Ressourcen in Ereignissen der Gefahrenabwehr und bei Ausbildungen zusammengeschlossen werden, um so die zu leistenden Aufgaben in gegenseitiger Unterstützung zu bewältigen und mögliche Engpässe bei den ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren kompensieren zu können.

 

Die kommunale Eigenständigkeit wird beibehalten, so dass die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien als Träger des Brandschutzes unberührt bleiben.

 

Aufgrund dessen, dass der jeweilige Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr im Zuständigkeitsbereich der jeweils anderen Vertragspartei als Nachbarschaftshilfe erfolgt, stellen sich die Vertragsparteien im Innenverhältnis von Kosten hinsichtlich Personal und Einsatzmitteln frei. Durch Verbrauch, Beschädigung, Zersrung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen entstehende Kosten können der hilfesuchenden Kommune/dem hilfessuchenden Amt gemäß den landesrechtlichen Regelungen von der hilfeleistenden Kommune/dem hilfeleistenden Amt in Rechnung gestellt werden.

 

Der Inhalt der Vereinbarung ist zwischen der Stadt Lauchhammer und dem Amt Ortrand abgestimmt.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 24 i. V. m. § 140 BbgKVerf bedarf diese Vereinbarung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer und des Amtsausschusses des Amtes Ortrand.

 

Diese Vereinbarung ist öffentlich bekanntzumachen (§ 8 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg GKGBbg  -) und von den Vertragsparteien der jeweiligen Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen (§ 41 Absatz 2 GKG Bbg).

 


Vorgang entspricht dem Haushaltsplan  [ x ] Ja  [  ] Nein

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen

 

Produkt:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenträger:

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle:

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag

davon
2023

davon
2024

davon
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davon
2026

Auswirkungen Ergebnishaushalt:
Ertrag
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Auswirkungen Finanzhaushalt:
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Auszahlung



 



 



 



 



 

 

Alle Beträge in EUR


Anlage

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gegenseitige überörtliche Hilfe bei Brandeinsätzen, Hilfeleistungen und Ausbildungen zwischen der Stadt Lauchhammer und dem Amt Ortrand

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV 2023/008/VII (2206 KB)