Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt das Verfahren zur Bestimmung der Verantwortlichen für die Stadtteilbudgets für das Haushaltsjahr 2023 gemäß Anlage.
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer hat mit der Beschlussfassung über den Haushalt der Stadt Lauchhammer Orts- und Stadtteilbudgets (auf der Grundlage des § 46 Absatz 3b Satz 1 BbgKVerf) festgelegt.
Gemäß Ziffer 1.2. der Richtlinie über die Verwendung der finanziellen Mittel für die Orts- und Stadtteile der Stadt Lauchhammer – „Orts- und Stadtteilbudget“ zur eigenständigen Verwendung und damit verbunden zur Entwicklung der Orts- und Stadtteile vom 07.09.2022 hat der Ortsbeirat/der Stadtteilverantwortliche die Entscheidungsbefugnis über die ortsteilbezogenen/stadtteilbezogenen Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen des Orts- und Stadtteilbudgets.
Aufgrund dessen, dass bisher noch keine Verantwortlichen für die jeweiligen Stadtteile bestimmt worden sind und auch keine Vorschriften für deren Bestimmung existieren, wird das als Anlage beiliegende Verfahren zur Bestimmung von Verantwortlichen für die Stadtteilbudgets (infolge einer diesbezüglichen Abstimmung während der Beratung der Fraktionsvorsitzenden am 01.03.2023) vorgeschlagen.
Vorgang entspricht dem Haushaltsplan [ ] Ja [ ] Nein
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen
Alle Beträge in EUR Anlagen Verfahren zur Bestimmung der/des Verantwortlichen für die Stadtteilbudgets für das Haushaltsjahr 2023
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